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Historischer Stadtkern Brakel

Die Hansestadt Brakel ist seit 1997 Mitglied in der Arbeitsgemeinschaft der Historischen Stadt- und Ortskerne in Nordrhein-Westfalen, der mittlerweile 58 historische Stadt- und Ortskerne angehören. Diese Arbeitsgemeinschaft hat sich mit Unterstützung des Landes NRW zur Aufgabe gemacht, das städtebauliche und architektonische Erbe zu erhalten, zu pflegen und weiterzuentwickeln.

Bürgermeister Hermann Temme ist Vorsitzender der Regionalgruppe OWL

Erbe im Gepäck - Zukunft im Blick

Die Arbeitsgemeinschaft Historische Stadt- und Ortskerne in NRW ist in sechs Regionalgruppen aufgeteilt, deren stärkste die Regionalgruppe Ostwestfalen-Lippe ist. In der Gruppensitzung am 01. März 2019 wurde Bürgermeister Hermann Temme einstimmig von den zwölf Mitgliedern für den Regionalgruppenvorsitz gewählt. „Die Mitgliedschaft in der Arbeitsgemeinschaft hat die Stadt Brakel in städtebaulicher und wirtschaftspolitischer Hinsicht deutlich nach vorne gebracht und das Thema der Arbeitsgemeinschaft Historische Stadtkerne ist eine Herzensangelegenheit für mich“, berichtete der neue Vorsitzende Hermann Temme nach der Wahl. „Der Leitspruch des Zukunftsprogrammes der Arbeitsgemeinschaft „Erbe im Gepäck – Zukunft im Blick“ bringt es eigentlich auf den Punkt, Ziel der Arbeitsgemeinschaft ist es, das städtebauliche Erbe in den Altstädten für künftige Generationen zu bewahren. Die Grundrisse und der Baubestand historischer Stadt- und Ortskerne sollen umfassend geschützt, gepflegt und behutsam erneuert werden. Die historischen Innenstädte sollen sich zukunftsorientiert weiterentwickeln, so dass das Wohnen, Arbeiten, Tourismus und natürlich der Einzelhandel im Historischen Stadtkern vereint und gestärkt werden können.“ Sein Stellvertreter ist Bernd Zimmermann, technischer Beigeordneter bei der Stadt Bad Salzuflen. Der Regionalgruppenvorsitz wechselte am 01. März von Lemgo nach Brakel, da Dr. Reiner Austermann - der langjährige Regionalgruppenvorsitzender (15 Jahre) - am 07. März 2019 in der Mitgliederversammlungl zum ersten Vorsitzenden der Gesamtarbeitsgemeinschaft in NRW gewählt wurde.

In der Regionalgruppensitzung Ostwestfalen-Lippe sind neben Vertretern der Mitgliedsstädte regelmäßig Verantwortliche aus der Bezirksregierung Detmold, dem Ministerium für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr NRW sowie dem Landschaftsverband Westfalen-Lippe (LWL) vertreten.

Das Plakat über die Maßnahmen im Historischen Stadtkern finden Sie hier. 

Für den Erhalt und die Weiterentwicklung des historischen Stadtkernes erhält die Stadt Brakel Städtebaufördermittel aus dem Fördertopf „städtebaulicher Denkmalschutz“. Mit solchen Fördermitteln hat die Stadt Brakel für die Gebäudeeigentümer im historischen Stadtkern ein Fassadenprogramm aufgelegt:

Fassadenprogramm der Stadt Brakel

Folgende Eckpunkte sind zu beachten:

Förderung mit eigenen Mitteln der Stadt Brakel und Mitteln des Landes NRW
Gefördert werden Einzelmaßnahmen im Bereich des Programmgebietes „Historischer Stadtkern“ (Geltungsbereich)

Ziel der Förderung:

Die Gestaltung von Fassaden, Dächern, Hof- und Gartenflächen unter Berücksichtigung der dem historischen Ortsbild Brakels entsprechenden charakteristischen Merkmale in Maßstab und Gestalt, Detaildurchbildung, Material und Farbgebung zu verbessern und Freiflächen (Vorgärten und Quartierinnenbereiche) zu Gunsten von Grünflächen zu entsiegeln.

Fördergegenstand:

A – Modernisierung und Instandsetzung (Nummer 11.1 Förderrichtlinie 2008):
Private Gebäude zur Wohnnutzung sowie zur Nutzung für Dienstleistungen und Gewerbe
Bescheinigung der Steuervergünstigungen

Voraussetzung:
Mit den baulichen Maßnahmen wurde noch nicht begonnen.
Abschluss eines öffentlichen-Rechtlichen Vertrages zwischen Eigentümer und Stadt Brakel.
Zuwendung: 25 Prozent der berücksichtigungsfähigen Ausgaben.
B – Profilierung und Standortaufwertung (Nummer 11.2 Förderrichtlinie 2008):
Innenstadt- oder stadtteilbedingte Mehraufwand für den Bau oder die Herrichtung von Gebäuden und des Gebäudeumfeldes für Wohnen, Han-del, Dienstleistungen oder Gewerbe.

Maßnahmen:
Fassadenverbesserung, Entsiegelung, Begrünung, Herrichtung und Gestaltung von Hof- und Gartenflächen, Außenwände und Dächer
Zuwendung: 50 Prozent der entstandenen Ausgaben

Förderungsvoraussetzung:

Abstimmung mit der Unteren Denkmalbehörde der Stadt Brakel.
Städtische Eigenmittel stehen im Haushaltsjahr zur Verfügung.

Antragsverfahren:

Antragsberechtigt sind Eigentümer, Erbbauberechtigte und Mieter.
Anlagen zum Antrag: detaillierte Maßnahmenbeschreibung, Planunterlagen, Fotos, Kostenberechnung mit Nachweis der umzugestaltenden Flächen.

Bewilligungsverfahren:

Nach Prüfung des Antrags erhält der Antragsteller einen Bewilligungsbescheid.
Der Bewilligungsbescheid ersetzt nicht nach anderen Vorschriften erforderliche behördliche Genehmigungen oder Zustimmungen.
Erst nach Bewilligung darf mit der Maßnahme begonnen werden.

Zweckbindungsfrist:

Die geförderten Investitionen sind mindestens 10 Jahre für den Zuwendungszweck gebunden.

Download

Das Plangebiet des Integrierten Städtebaulichen Entwicklungskonzeptes (ISEK) - Fördergebiet für das Fassadenprogramm - finden Sie hier.

Die entsprechenden Förderrichtlinien finden Sie hier.

Den Förderantrag können Sie hier herunterladen.