Was ist ein Denkmal?
Diese Frage ist nicht ganz einfach zu beantworten, denn oftmals sind sich auch die Fachleute nicht einig, was ein Denkmal ist. 1980 wurde daher in Nordrhein-Westfalen das Denkmalschutzgesetz verabschiedet, wodurch der Begriff des Denkmals letztendlich definiert werden konnte.
Schutz und Pflege der Denkmäler
Das Gesetz bestimmt, dass nicht nur Kunstwerke von hohem Rang und überregionaler Bedeutung als Denkmäler zu schützen und zu pflegen sind, sondern auch Objekte, die regionale oder lokale Bedeutung haben. Laut Gesetz können neben künstlerischen Aspekten aber auch wissenschaftliche, städtebauliche oder volkskundliche Gründe ein öffentliches Interesse an der Erhaltung und Nutzung eines Denkmals bedingen. Auszug aus dem Gesetzestext, der auf das zu prüfende Objekt angewendet werden muss: „Denkmäler sind Sachen, Mehrheiten von Sachen und Teile von Sachen, an deren Erhaltung und Nutzung ein öffentliches Interesse besteht. Ein öffentliches Interesse besteht, wenn die Sachen bedeutend für die Geschichte des Menschen, für Städte und Siedlungen oder für die Entwicklung der Arbeits- und Produktionsverhältnisse sind und für die Erhaltung und Nutzung künstlerische, wissenschaftliche, volkskundliche oder städtebauliche Gründe vorliegen ...“
Weniger das Alter, als der historische Zeugniswert geben den Ausschlag für ein Denkmal. Da das gesellschaftliche Gesamtbild einer Epoche möglichst erhalten bleiben soll, fanden in den modernen Denkmalschutzgesetzen neben den künstlerisch aufwändigen Bauten auch zumeist schlicht gestaltete Bauten, wie beispielsweise Fabriken, Berücksichtigung. Schönheit, Pracht oder Größe geben also nicht den Ausschlag, sondern oftmals sind es auch die unscheinbaren Objekte, die historisch von großer Bedeutung sind. Die gesamte Struktur eines Gebäudes ist hier von großer Bedeutung. Denkmäler sollen mit ihren geschichtlichen Spuren aus verschiedenen Epochen über ihre Nutzung Aufschluss geben und dafür reicht eine schöne Fassade nicht aus, da nur Gebäude in Gänze eine Geschichte widerspiegeln. Die Erhaltung von Denkmälern ist nur durch eine auf Dauer angelegte angemessene Nutzung möglich, daher wird es, wie bereits in der Vergangenheit, weiterhin Veränderungen an den Objekten geben, der historische Zeugniswert darf allerdings nicht verloren gehen.
Ein Denkmal zu besitzen bedeutet auch besondere Pflichten
Das Grundgesetz besagt, Eigentum verpflichtet. Denkmäler stellen einen besonderen Wert für die Allgemeinheit dar und daher schützt das Land Nordrhein-Westfalen sie besonders. Auszug aus dem Gesetzestext Paragraph 1 des Denkmalschutzgesetzes NRW: „Denkmäler sind zu schützen, zu pflegen, sinnvoll zu nutzen und wissenschaftlich zu erforschen. Sie sollen der Öffentlichkeit im Rahmen des Zumutbaren zugänglich gemacht werden.“ Aus dieser Regelung entstehen besondere Pflichten für die Eigentümer/innen, denn das Denkmal ist vor dem Verfall zu schützen und so nutzen, dass die Substanz erhalten bleibt. Für kleinere Renovierungsarbeiten ist in der Regel keine behördliche Erlaubnis notwendig, bei bedeutenderen Veränderungen wird allerdings die behördliche Erlaubnis benötigt. Bei Fragen helfen Ihnen die Denkmalbehörden gern weiter.
Geschichtliches - Anfänge staatlicher Denkmalpflege um 1800
Spätestens seit dem 18. Jahrhundert wuchs durch die fortgeschrittene Zivilisation auch das Bewusstsein, die eigene Geschichte anhand von Zeugnissen aus der Vergangenheit bewahren zu wollen. Die Wertschätzung von Denkmalschutz und Denkmalpflege wird als wichtige gesellschaftliche Aufgabe gesehen und hat in der Bevölkerung einen hohen Stellenwert erlangt. Aufgrund der wirtschaftlichen Entwicklung in den letzten Jahren und den zunehmend „knappen“ Kassen haben leider die Verluste und die akute Gefährdung von Denkmalsubstanz erheblich zugenommen.