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Zukunftsfähige Innenstädte und Ortszentren NRW

Die Innenstadt Brakel ist in die Landesinitiative „Zukunftsfähige Innenstädte und Ortszentren NRW“ des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung NRW aufgenommen worden (Laufzeit bis zum 31.12.2026). Mit diesem Programm hat das Land NRW einen Fördertopf aufgelegt, um die Zentren der Städte und Gemeinden zu beleben. In einer ersten Runde im Jahr 2023 wurden insgesamt 35 Millionen Euro bewilligt, wovon rund 340.000 Euro auf die Brakeler Innenstadt entfallen. Ziel ist die Stärkung der Innenstadt, die ergänzend zu den bisherigen Stadtentwicklungs- und Städtebauförderungsmaßnahmen in Brakel wirken sollen.

Dazu gehören:

  • veränderten Rahmenbedingungen durch Wandel im (Einzel-) Handel sowie Auswirkungen der Corona-Pandemie für die Innenstädte entgegenwirken
  • vorübergehende Anmietung von Leerständen zur Etablierung neuer Nutzungen
  • neue Nutzungskonzepte von Immobilien entwickeln (baulich, inhaltlich, immobilienwirtschaftlich)
  • Zwischenerwerb zur Etablierung neuer Formate und Konzepte
  • Beratungs- und Planungsunterstützung

Fördergegenstände sind:

  1. Verfügungsfonds „Anmietung Leerstände“
  2. Unterstützungspaket „Einzelhandelsgroßimmobilien“
  3. Zwischenerwerb von Einzelhandelsimmobilien
  4. Zentrenmanagement / Innenstadt-Verfügungsfonds
  5. Abwicklungskosten

Förderung für Leerstandsanmietung (Verfügungsfonds Anmietung)

Durch den Förderbaustein 1 „Anmietung Leerstände“ werden Eigentümer von leerstehenden Immobilien bei der Etablierung von neuen Nutzungen unterstützt. Hierfür stehen Fördergelder für die vorübergehende Anmietung leerstehender Ladenlokale von bis zu zwei Jahren durch die Stadt Brakel bereit. Gefördert werden kann die Anmietung von Ladenlokalen (bis zu einer Mietfläche von 300 qm) im Programmgebiet des zentralen Versorgungsbereiches 2019 (vgl. nachfolgende Karte: rote Abgrenzung).

Das Förderprogramm unterstützt Vermieter bei der Wiedervermietung ihrer Ladenlokale und bietet zukünftigen Nutzern die Möglichkeit, eine Neugründung mit einer stark reduzierten Miete zu wagen. Durch eine damit einhergehende Belebung sollen darüber hinaus die gesamte Innenstadt profitieren. Bei der neuen Nutzung der Ladenlokale sind Ideen keine Grenzen gesetzt: Vom klassischen Einzelhandel über Dienstleistungen und Gastronomie bis hin zu kulturellen oder sozialen Nutzungen ist alles möglich. Wichtig ist der Stadt Brakel bei der Weitervermietung auf Qualität zu setzen und so die jeweiligen Handelslagen zu stärken.

Wie funktioniert das neue Programm genau?

Zwischen dem jeweiligen Immobilieneigentümer und der Stadt Brakel wird ein Mietvertrag geschlossen, sobald ein tragfähiges Nutzungsinteresse von Dritten für das jeweilige Ladenlokal vorhanden ist. Im Rahmen dieses Mietvertrages vermietet die Stadt Brakel das Ladenlokal dann zu einer vergünstigten Miete weiter.

Wie setzt sich die Miete zusammen?  

Um in das Förderprogramm aufgenommen zu werden, müssen Eigentümer den letzten Mietpreis ihres Ladenlokals um mindestens 30% reduzieren. Dieser verminderte Mietpreis wird für die Nutzungsdauer der Neuvermietung (maximal zwei Jahre) ermöglicht. Zugleich erfolgt eine Untervermietung an neue Nutzer der Ladenlokale. Diese zahlen als Untermieter der Stadt Brakel nur 20 % der letzten Altmiete zuzüglich Nebenkosten des Ladenlokals als Miete. Der Unterschiedsbetrag der genannten Mieten wird durch das Förderprogramm übernommen.

Die Vermittlung zwischen interessierten Eigentümern und potentiellen Mietern wird bei Bedarf durch die Stadt und beauftragte Immobilienmakler unterstützt.

Förderfähige Einzelhandelsimmobilien

  • Sie sind Vermieter einer leerstehenden Einzelhandelsimmobilie aus dem zentralen Versorgungsbereich der Brakeler Innenstadt und möchten, dass Ihre Immobilie im Rahmen des Förderprogramms vermarktet und vermietet werden kann?
  •  Sie sind an der Anmietung einer Immobilie im Fördergebiet zu den Förderkonditionen interessiert? Bitte kontaktieren Sie zuerst den Anbieter der Immobilie, dieser wird alles Weitere in Sachen Förderung mit uns abstimmen. Der Vermieter schließt einen gemeinsamen Mietvertrag mit der Stadt Brakel als Mieter sowie Ihnen als Untermieter.

Interessierte sind herzlich eingeladen, Kontakt mit der Stadt Brakel aufzunehmen. Die Kontaktdaten finden Sie im unteren Bereich. Ebenfalls finden Sie dort die oben genannten Informationen als Informationsflyer zum Download.