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Gleichstellung

Ist wirklich schon alles im Gleichgewicht? Haben Frauen bereits die gleichen Rechte wie Männer?

Im Artikel 3 Absatz 2 des Grundgesetzes steht: Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin. Vor dem Hintergrund dieses Verfassungsauftrages ist es das Ziel der Gleichstellungsbeauftragten, bestehende Benachteiligungen von Frauen und Männern abzubauen und die Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu verbessern.