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Fachausschüsse

Der Rat beschließt, welche Ausschüsse, außer den in § 57 der Gemeindeordnung oder in anderen gesetzlichen Vorschriften vorgeschriebenen Ausschüsse gebildet werden. Die Fachausschüsse, die aus Mitgliedern des Rates bestehen, treten in regelmäßigen Abständen zusammen, sie beschließen in bestimmten Angelegenheiten oder beraten für die Beschlussfassung im Rat vor. Die Zahl der Ausschussmitglieder soll ungerade sein.

Hier gelangen Sie zur Besetzung der Fachausschüsse: