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Der Rat der Stadt Brakel

Die Verwaltung der Gemeinde wird ausschließlich durch den Willen der Bürgerschaft bestimmt, die durch den Rat und den Bürgermeister vertreten werden. Gemäß § 42 der Gemeindeordnung NRW werden die Ratsmitglieder von den Bürgern in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl für die Dauer von fünf Jahren gewählt. Der Rat der Stadt Brakel besteht aus den 34 gewählten Ratsmitgliedern und dem Bürgermeister (Mitglied kraft Gesetzes).

Der Rat der Gemeinde ist für alle Angelegenheiten der Gemeindeverwaltung zuständig, soweit das Gesetz nichts anderes bestimmt.