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Baumschutz

Der Begriff Baumschutz steht für Maßnahmen, die einzelne Gehölze oder einen Gehölzbestand schützen soll. Beschädigungen oder Fällungen/Rodungen sollen vermieden oder entsprechend ausgeglichen werden. Der Baumschutz ist vor allem bei Baumaßnahmen, dem Betrieb von Straßen und Gewerbeanlagen, aber auch bei landwirtschaftlicher und privater Nutzung unbedingt zu beachten. In Brakel geht der Schutz der Bäume aber darüber hinaus. Durch Aufforstungsprojekte, wie beispielsweise die ständigen Neupflanzungen im Bürgerwald, soll die "grüne Lunge" erhalten bleiben.

Bäume sind ein Geschenk der Natur

Der Schutz der Bäume ist in Deutschland durch Gesetze der Länder geregelt. Der Bestandsschutz findet auch bei den Baumaßnahmen der Stadt Brakel immer Beachtung. Bäume werden nur gefällt, wenn diese durch ein Baumgutachten als nicht mehr verkehrssicher eingestuft werden. Sofern Fällungen unumgänglich sind, sorgt die Stadt Brakel möglichst für entsprechende Ersatzpflanzungen.

Bestandsschutz

Ein Bestandsschutz für Bäume, Gehölze, Hecken gilt in der Regel in der Zeit vom 1. März bis zum 30. September. In dieser Zeit sind massive Rückschnitte nicht erlaubt. Diese Regelung dient unter anderem dem Schutz der Nist-, Lebens- und Brutstätten von Tieren.

Die Stadt Brakel forstet auf - DER Bürgerwald Brakel wächst...

Die Stadt Brakel arbeitet an der ständigen Aufforstung des heimischen Waldes und hat viele Projekte zur Wiederaufforstung ins Leben gerufen. Hier gelangen Sie direkt zur Seite DER Bürgerwald und erhalten umfangreiche Informationen.