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Förderung Leerstand

Die Stadt Brakel fördert entsprechend der vom Rat der Stadt Brakel am 11.05.2010 beschlossenen und in den Jahren 2012 und 2017 modifizierten „Richtlinien zur Förderung von Geschäftsansiedlungen nach Leerstand“ Neuansiedlungen beziehungsweise Neueröffnungen von Geschäften in Brakel. Die Förderung erfolgt im Rahmen der speziell für diesen Zweck zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel. Die Förderung soll dazu beitragen, Leerstände in der Historischen Innenstadt zu beseitigen beziehungsweise zu vermeiden.

Gefördert werden insbesondere Geschäftsansiedlungen des Einzelhandels mit einem zentrenrelevanten Sortiment, wenn diese sich im zentralen Versorgungsbereich einschließlich des Ergänzungsbereiches im Sinne des aktuellen Einzelhandels- und Zentrenkonzeptes befinden oder in den Ortskernen der Ortschaften der Stadt Brakel.

Die Förderung erfolgt als Zuschuss zu den Anschaffungs- und Gestehungskosten, Beschaffung eines ersten Warenlagers oder einer Büroausstattung in Höhe von maximal 20 Euro pro Quadratmeter bis zu einer maximalen Gewerbefläche von 200 Quadratmetern. Über das insgesamt pro Jahr zur Verfügung stehende Fördervolumen entscheidet der Rat der Stadt Brakel jeweils jährlich im Rahmen der Haushaltsberatungen.

Einzelheiten über die Voraussetzungen einer Förderung können Sie den nachfolgenden Richtlinien entnehmen.