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Stadtwappen

Wappen sind in der ersten Hälfte des 12. Jahrhunderts und somit während der Zeit der Kreuzzüge entstanden. Das Wappen symbolisiert, repräsentiert und legitimiert eine Stadt. Als Symbol auf dem Wappen wählte die Stadt oft Darstellungen wie Kirchen, bedeutende Gebäude, Stadtmauern, Stadttore oder auch andere Besonderheiten und Alleinstellungsmerkmale der Kommune. Städtische Wappen werden oftmals auf Münzen abgedruckt und sind ebenfalls auf den städtischen Siegeln oder Stadtfahnen zu finden.

Beschreibung und Bedeutung

In Rot zwischen zwei silbernen (weißen) oben durch einen Ziergiebel verbundenen, spitzbedachten Türmen ein grüner Schild mit drei silbernen (weißen) Pfählen, im Schildhaupt überdeckt von einem roten Balken, der mit drei goldenen (gelben) Kugeln belegt ist.

Der kleine Schild mit dem Torgatter, der auf Brakeler Münzen bereits 1227 vorkommt, ist das Wappen der Herren von Brakel, die bis zu ihrem Aussterben in männlicher Linie 1268 die Stadtherren waren. An der Südseite des Rathauses befindet sich ein Wappenstein, wohl aus dem 16. Jahrhundert, der nur diesen Schild der Herren von Brakel zeigt. Auch die Paderborner Wappenhandschrift des 18. Jahrhunderts enthält als Wappen von Brakel nur diesen Schild. Seit dem Ende des 13. Jahrhunderts führt die Stadt Brakel ein Siegel, welches die unter „Beschreibung" wiedergegebene Darstellung enthält. Ein seit 1316 gebrauchter Siegelstempel wird heute noch im Stadtarchiv aufbewahrt. Als im Jahre 1907 das Wappen neu festgesetzt wurde, wählte die Stadt als Vorbild den Siegelstempel von 1316. Die Farbgebung des Wappenschildes der Herren von Brakel entspricht den Stadtfarben, da die Wappenfarben des ausgestorbenen Stadtherrengeschlechtes nicht bekannt sind. In dieser Form erhielt das Wappen am 18.3.1908 die königliche Genehmigung.

Verwendung des Stadtwappens

Zur Führung des oben beschriebenen Wappens ist grundsätzlich nur die Stadt Brakel befugt. Die Verwendung des Stadtwappens durch Dritte ist genehmigungspflichtig. Gemäß § 14 Gemeindeordnung NRW kann die Gemeinde anderen die Befugnis erteilen, das Gemeindewappen für private Zwecke zu verwenden, wenn die Gewähr besteht, dass die Verwendung nicht unangemessen beziehungsweise missbräuchlich erfolgt. Zuständig für die Genehmigung ist der Haupt- und Finanzausschuss der Stadt Brakel. Anträge (nur schriftlich) und Fragen können an Herrn Andreas Oesselke gerichtet werden.