Lebenspartnerschaftsurkunde
Das Gesetz über die Eingetragene Lebenspartnerschaft, kurz Lebenspartnerschaftsgesetz (LPartG), ermöglicht zwei Menschen gleichen Geschlechts die Begründung einer Lebenspartnerschaft. Für die Begründung und Beurkundung der Lebenspartnerschaft, kommen die gesetzlichen Regeln einer Eheschließung weitgehend zur Anwendung (s. Rubrik Eheschließung).
Online-Beantragung einer Lebenspartnerschaftsurkunde
Sie haben die Möglichkeit, eine Lebenspartnerschaftsurkunde online zu bestellen: Digitale Bestellung einer Lebenspartnerschaftsurkunde
Gebühren einer Lebenspartnerschaftsurkunde
10,00 €