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Allgemeine Informationen zu den Kommunalwahlen 2025

Am 14. September 2025 werden die Räte der Städte und Gemeinden, die Kreistage sowie die Bürgermeister und Landräte für die Dauer von 5 Jahren gewählt. Die Wahlberechtigten erhalten am Wahltag 4 Stimmzettel, auf der sie jeweils eine Stimme abgeben können.

Wahlberechtigung bei den Kommunalwahlen

Wahlberechtigt bei den Kommunalwahlen sind deutsche Staatsangehörige und Angehörige der übrigen Mitgliedsstaaten der Europäischen Union, die bis zum Wahltag das 16. Lebensjahr vollendet haben und seit mindestens 16 Tagen (29.08.2025) in Brakel ihren Hauptwohnsitz haben. Somit sind ca. 12.800 Wahlberechtigte in Brakel aufgerufen, an den Kommunalwahlen am 14. September teilzunehmen.

Am 28. September kann es unter Umständen zu einer Stichwahl kommen. Dies ist der Fall, wenn bei der Wahl am 14. September keiner der Landrats- oder Bürgermeisterkandidaten mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen auf sich vereinigen kann.

Das Gebiet der Stadt Brakel ist für die Kommunalwahlen in 17 Wahlbezirke eingeteilt, die sich in 22 Stimmbezirke aufteilen. In jedem der 17 Wahlbezirke wird ein/e Vertreter/Vertreterin direkt in den Rat der Stadt Brakel gewählt. Die übrigen 17 Mitglieder des Rates werden aus den Reservelisten der Parteien und Wählergruppen bestimmt. Der Rat der Stadt Brakel setzt sich somit aus insgesamt 34 Ratsmitgliedern zusammen.

Die Bekanntmachung der zugelassenen Kandidaten/Kandidatinnen für die Wahl zum/zur Bürgermeister/Bürgermeisterin sowie der Kandidaten/Kandidatinnen zum Rat der Stadt Brakel finden Sie hier.

Briefwahl

Sollten Sie am Wahltag (14. September 2025) keine Möglichkeit (beispielsweise wegen Krankheit oder Urlaub) haben, Ihr Wahllokal aufzusuchen, können Sie sich der Briefwahl bedienen. Informationen hierzu finden Sie hier.

Zur Durchführung der Wahlen wird in jedem Stimmbezirk ein Wahllokal eingerichtet, in dem jeweils 1 Wahlvorstand eingesetzt wird, der aus dem Wahlvorsteher, seinem Stellvertreter sowie mehreren Beisitzern besteht. In den 22 Wahllokalen sowie den Briefwahlvorständen werden somit gut 160 Wahlhelfer erforderlich sein, um einen reibungslosen Ablauf der Kommunalwahlen zu gewährleisten.

Wenn Sie Interesse an der Tätigkeit als Wahlhelfer haben, wenden Sie sich einfach an das Wahlamt der Stadt Brakel.

Allgemeine Informationen in leichter Sprache

Die Landeszentrale für politische Bildung NRW hat eine Infobroschüre in leichter Sprache herausgegeben. Diese finden Sie hier. Es erfolgt eine Weiterleitung.

28.05.2025