Gewerbeabmeldung
Wann muss ein Gewerbe abgemeldet werden?
- wenn der Inhaber wechselt, der Betrieb aber durch einen neuen Inhaber fortgeführt wird
- bei Verpachtung muss der als Inhaber ausscheidende Verpächter abmelden
Bei Verlegung des Betriebes in eine andere Stadt muss keine Abmeldung am alten Ort mehr erfolgen. Melden Sie das Gewerbe bei einem Umzug einfach beim Gewerbeamt der neuen Kommune an, die dann auch die Abmeldung beim Gewerbeamt des alten Standortes übernimmt.
Online-Abmeldung eines Gewerbes
Sie können ein Gewerbe über das WirtschaftsServicePortal NRW Online-Gewerbemeldung abmelden. Voraussetzung ist die Registrierung eines kostenfreien Servicekontos (erfolgt über die gleiche Webseite).
Besonderheiten
Bei teilweiser Aufgabe des Betriebes muss eine Abmeldung nur erfolgen, wenn dabei gleichzeitig eine Zweigniederlassung oder unselbständige Zweigstelle vollständig aufgegeben wird.Die Abmeldung des Gewerbebetriebes kann in Ausnahmefällen von Amts wegen vorgenommen werden, wenn von der Aufgabe des Betriebes Kenntnis genommen wurde und eine Abmeldung durch den Inhaber nicht erfolgt ist.
Benötigte Unterlagen
- Personalausweis
- Bei Personengesellschaften muss für jeden geschäftsführenden Gesellschafter eine Gewerbeabmeldung erfolgen