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Datum: 25.08.2025

Wahlbekanntmachung Kommunalwahl 2025

Öffentliche Wahlbekanntmachung über die Kommunalwahl am 14.09.2025

1. Am 14. September 2025 finden in Nordrhein-Westfalen die Allgemeinen Kommunalwahlen - Gemeinde- und Kreiswahlen gemeinsam - statt.
Die Wahlen dauern von 8 bis 18 Uhr.

2. Die Stadt Brakel ist in folgende 17 allgemeine Wahlbezirke (22 Stimmbezirke) eingeteilt:

GemeindewahlbezirkAbgrenzung des StimmbezirksLage des Wahlraums in 33034 Brakel Straße, Haus-Nr.
10 Brakel I 10 Brakel I Kath. Pfarrzentrum, Klosterstraße 9
20 Brakel II 20 Brakel II Ladenlokal neben Buchhandlung Schröder, Hanekamp 16
30 Brakel III 30 Brakel III Foyer der Gemeinschaftsgrundschule Brakel, Klöckerstr. 25
40 Brakel IV 40 Brakel IV Haus des Gastes, Hinterhaus, Am Markt 5
50 Brakel V 50 Brakel V Kath. Kindergarten, Berliner Straße 1
60 Brakel VI 60 Brakel VI Städt. Jugendfreizeitstätte, Heilige Seele 1
70 Brakel VII 70 Brakel VII Kindertagesstätte „Zur Krüne“, Zur Krüne 2
80 Brakel VIII 80 Brakel VIII Stadthalle, Am Schützenanger 4, rechter Seitensaal
90 Brakel/ Bellersen 91 Brakel KHWE- Bildungszentrum Weser-Egge, Danziger Str. 17
90 Brakel/ Bellersen 92 Bellersen Werkhaus, Meinolfusstraße 17a
100 Bökendorf 100 Bökendorf Sport- u. Freizeithalle, Eschenburger Straße 5
110 Hembsen 110 Hembsen Gemeindehalle, Landwehrstraße 1
120 Erkeln/ Beller 121 Erkeln Dorfgemeinschaftshaus, Dorfstraße
120 Erkeln/ Beller 122 Beller Dorfgemeinschaftshaus, Hembser Straße
130 Siddessen/ Auenhausen- Frohnhausen-Hampenhausen 131 Siddessen Ösehalle Siddessen, Mehrgenerationentreff, Eulenstraße 2
130 Siddessen/ Auenhausen- Frohnhausen-Hampenhausen 132 Auenhausen Frohnhausen-Hampenhausen Heggehalle, Frohnhausen, Auf’m Klee 17
140 Gehrden 140 Gehrden Bürgerhaus, Rathausstraße 11
150 Istrup/ Schmechten 151 Istrup Sport- u. Freizeithalle, Mittelstraße 15
150 Istrup/ Schmechten 152 Schmechten Dorfgemeinschaftshaus, Bischof-Ferdinand-Straße 1
160 Riesel/ Rheder 161 Riesel Dorfgemeinschaftshaus, Im Aatal 2
160 Riesel/ Rheder 162 Rheder Trompetersprung-Halle, Gartenstraße 3
170 Brakel XVII 170 Brakel XVII Stadtteilzentrum, Lütkerlinde 4

In den Wahlbenachrichtigungen, die den Wahlberechtigten in der Zeit vom 04.08.2025 bis 29.08.2025 übersandt worden sind, sind der Wahlbezirk/Stimmbezirk und der Wahlraum angegeben, in dem der Wahlberechtigte zu wählen hat.

Auf die Wahlbezirke entfallen folgende Stimmbezirke:

 

Kreiswahlbezirk Nr.Gemeindewahlbezirk Nr.Stimmbezirk Nr.
Kreiswahlbezirk Nr.Gemeindewahlbezirk Nr.Stimmbezirk Nr.
5 100 100
13
10
10
     
13
20
20
12 50 50
13
30
30
12 60 60
13
40
40
12 70 70
13
130
131
12 80 80
13
130
132
12 90 91
13
140
140
12 90 92
13
150
151
12 110 110
13
150
152
12 120 121
13
160
161
12 120 122
13
160
162
12 170 170



 Die Briefwahlvorstände zur Kommunalwahl treten am Wahlsonntag, 14. September 2025, 13:00 Uhr, wie folgt zusammen:

Briefwahlvorstand I,
zuständig für die Wahlbezirke 10 bis 30 mit den zugehörigen Wahlbezirken der Kreiswahlen, im Ratssitzungssaal der „Alte Waage“, Am Markt 4a, 33034 Brakel,

Briefwahlvorstand II,
zuständig für die Wahlbezirke 40 bis 70, 170 mit den zugehörigen Wahlbezirken der Kreiswahlen, im Haus des Gastes, 1. Obergeschoss, Zimmer 12, Am Markt 5, 33034 Brakel,

Briefwahlvorstand III,
zuständig für die Wahlbezirke 80 bis 110 mit den zugehörigen Wahlbezirken der Kreiswahlen, im Haus des Gastes, 1. Obergeschoss, Zimmer 13, Am Markt 5, 33034 Brakel,

Briefwahlvorstand IV,
zuständig für die Wahlbezirke 120 bis 160 mit den zugehörigen Wahlbezirken der Kreiswahlen, im Haus des Gastes, 1. Obergeschoss, Zimmer 14, Am Markt 5, 33034 Brakel.

3. Jeder Wahlberechtigte kann nur in dem Wahlraum des Wahlbezirks/Stimmbezirks wählen, in dessen Wählerverzeichnis er eingetragen ist.

Die Wähler haben die Wahlbenachrichtigung und einen gültigen Ausweis mitzubringen.
Die Wahlbenachrichtigung, auf der gekennzeichnet ist, für welche Wahlen die Wahlberechtigung besteht, soll bei der Wahl vorgelegt werden.

Gewählt wird mit amtlichen Stimmzetteln, die im Wahlraum bereitgehalten werden. Jeder Wähler erhält beim Betreten des Wahlraums jeweils einen amtlichen Stimmzettel zu den Wahlen ausgehändigt, für die er wahlberechtigt ist.

Die Stimmzettel müssen vom Wähler in einer Wahlzelle des Wahlraumes gekennzeichnet und einzeln so zusammengefaltet werden, dass nicht erkannt werden kann, wie er gewählt hat.

Der Wähler hat für die Bürgermeister- und die Gemeinderatswahl sowie die Landrats- und die Kreistagswahl jeweils eine Stimme, die abgegeben wird, indem durch Ankreuzen oder auf andere Weise kenntlich gemacht wird, welchem Bewerber die Stimme gelten soll.

Auf dem jeweiligen Stimmzettel kann nur ein Bewerber

a) für das Amt des Bürgermeisters
b) für den Gemeinderat
c) für das Amt des Landrats
d) für den Kreistag

gekennzeichnet werden.


Stimmzettel
Die Stimmzettel unterscheiden sich wie folgt:
a) für die Bürgermeisterwahl: weißer Stimmzettel mit schwarzem Aufdruck
b) für die Gemeinderatswahl: hellgrüner Stimmzettel mit schwarzem Aufdruck
c) für die Landratswahl: hellgelber Stimmzettel mit schwarzem Aufdruck
d) für die Kreistagswahl: roter Stimmzettel mit schwarzem Aufdruck


4. Die Wahlhandlung sowie die im Anschluss an die Wahlhandlung erfolgende Ermittlung und Feststellung der Wahlergebnisse im Wahlbezirk/Stimmbezirk sind öffentlich. Jedermann hat Zutritt, soweit das ohne Beeinträchtigung des Wahlgeschäfts möglich ist.

5. Wähler, die einen Wahlschein haben, können an der Wahl im Wahlbezirk, für den der Wahlschein ausgestellt ist,

a) durch Stimmabgabe in einem beliebigen Stimmbezirk dieses Wahlbezirks
oder
b) durch Briefwahl teilnehmen.

Wer durch Briefwahl wählen will, muss sich von der Stadtverwaltung die folgenden Unterlagen beschaffen:

a) einen amtlichen Wahlschein
b) einen amtlichen weißen Stimmzettel für die Bürgermeisterwahl
c) einen amtlichen hellgrünen Stimmzettel für die Stadtratswahl
d) einen amtlichen hellgelben Stimmzettel für die Landratswahl
e) einen amtlichen roten Stimmzettel für die Kreistagswahl
f) einen amtlichen blauen Stimmzettelumschlag
und
g) einen amtlichen roten Wahlbriefumschlag, auf dem die Anschrift, an die der Wahlbrief zurückzusenden ist, aufgedruckt ist.

Der Wahlbrief mit den Stimmzetteln - im verschlossenen Stimmzettelumschlag - und dem unterschriebenen Wahlschein ist so rechtzeitig der auf dem Wahlbriefumschlag angebenen Stelle (Bürgermeister der Stadt Brakel, Rathaus Am Markt 12, 33034 Brakel) zu übersenden, dass er dort spätestens am Wahltage bis 16.00 Uhr eingeht. Der Wahlbrief kann auch bei der angegebenen Stelle, ebenfalls spätestens am Wahltage bis 16.00 Uhr, abgegeben werden.

6. Jeder Wahlberechtigte kann sein Wahlrecht nur einmal und nur persönlich ausüben (§ 25 Kommunalwahlgesetz).

Ein Wähler, der des Lesens unkundig oder aufgrund einer Behinderung an der Abgabe seiner Stimme gehindert ist, kann sich zur Stimmabgabe der Hilfe einer anderen Person bedienen. Die Hilfeleistung ist auf technische Hilfe bei der Kundgabe einer vom Wähler selbst getroffenen und geäußerten Wahlentscheidung beschränkt. Eine Hilfeleistung, die unter missbräuchlicher Einflussnahme erfolgt, die die selbstbestimmte Willensbildung oder Entscheidung des Wählers ersetzt oder verändert oder wenn ein Interessenskonflikt der Hilfsperson besteht, ist unzulässig.


Wer unbefugt wählt, sonst ein unrichtiges Ergebnis einer Wahl herbeiführt oder das Ergebnis verfälscht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. Auch der Versuch ist strafbar (§ 107a Absatz 1 und 3 des Strafgesetzbuches).


33034 Brakel, 25.08.2025
STADT BRAKEL
Der Wahlleiter
Hermann Temme