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Datum: 08.12.2025

VII. Änderung vom 28.11.2025 der Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserversorgungssatzung der Stadt Brakel vom 06.12.2017

Öffentliche Bekanntmachung der Stadt Brakel: VII. Änderung vom 28.11.2025 der Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserversorgungssatzung der Stadt Brakel vom 06.12.2017.

Aufgrund des § 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NRW 1994, S. 666) und der §§ 2, 4 des Kommunalabgabengesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen vom 21.10.1969 (KAG NRW) (GV. NW. S. 712, SGV. NW. 610) in der Verbindung mit der Satzung über den Anschluss an die öffentliche Wasserversorgungsanlage und die Versorgung der Grundstücke mit Wasser (Wasserversorgungsatzung) vom 06.12.2017, in der jeweils zurzeit gültigen Fassung, hat der Rat der Stadt Brakel in seiner Sitzung am 27.11.2025 folgende VII. Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserversorgungssatzung vom 06.12.2017 beschlossen:

§ 8
Wassergebühren, Gebührenmaßstab und Gebührensatz


§ 8 Abs. 4 wird wie folgt ersetzt:

Die Grundgebühr beträgt bei Wasserzählern mit einer Nennleistung

bis Q3/4 (ehemals Qn 2,5, bis 5 cbm) 8,20 €/Monat einschließlich Umsatzsteuer,

bis Q3/10 (ehemals Qn 6, bis 10 cbm) 15,00 €/Monat einschließlich Umsatzsteuer,

über Q3/16 (ehemals Qn 10, über 10 cbm) 37,75 €/Monat einschließlich Umsatzsteuer.

Für Garten- und Weideanschlüsse sind die Grundgebühren nur für die Dauer eines halben Jahres (Sommerhalbjahr) zu berechnen.

Für den Abzugszähler beträgt die Grundgebühr monatlich 1,00 € einschließlich 7% Umsatzsteuer.

Bei der Berechnung der Grundgebühr wird der Monat, in dem der Wasserzähler erstmalig eingebaut und endgültig ausgebaut wird, je als voller Monat gerechnet.

Wird die Wasserbereitstellung wegen Wassermangels, Störungen im Betrieb, betriebsnotwendiger Arbeiten oder aus anderen Gründen länger als 1 Monat unterbrochen, so wird für die Zeit der Unterbrechung, abgerundet auf volle Monate, keine Grundgebühr erhoben.

Die Verbrauchsgebühr beträgt je cbm abgenommenen Wassers 2,97 € einschließlich Umsatzsteuer.


Inkrafttreten

Diese Satzung tritt am 01.01.2026 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Satzung vom 06.12.2017 in der zurzeit gültigen Fassung außer Kraft.

Bekanntmachungsanordnung

Die vorstehende VII. Änderung vom 28.11.2025 der Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserversorgungssatzung der Stadt Brakel vom 06.12.2017 wird hiermit gem. § 7 Abs. 6 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) vom 14.07.1994 und der Verordnung über die öffentliche Bekanntmachung vom kommunalen Ortsrecht (Bekanntmachungsverordnung) vom 26.08.1999 (GV. NRW. S. 516) in der jeweils zurzeit gültigen Fassung öffentlich bekannt gemacht.
Es wird darauf hingewiesen, dass eine Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) beim Zustandekommen dieser Satzung nach Ablauf sechs Monate seit dieser Bekanntmachung nicht mehr geltend gemacht werden kann, es sei denn,
a) Eine vorgeschriebene Genehmigung fehlt oder ein vorgeschriebenes Anzeigeverfahren wurde nicht durchgeführt,
b) die Satzung ist nicht ordnungsgemäß öffentlich bekannt gemacht worden,
c) der Bürgermeister hat den Ratsbeschluss vorher beanstandet
oder
d) der Form- oder Verfahrensmangel ist gegenüber der Stadt Brakel vorher gerügt und dabei die verletzte Rechtsvorschrift und die Tatsache bezeichnet worden, die den Mangel ergibt.

33034 Brakel, 28.11.2025
Alexander Kleinschmidt
Bürgermeister