VHS-Zweckverband: Feststellung Jahresabschluss 2024 und Entlastung des Verbandsvorstehers
Öffentliche Bekanntmachung über die Feststellung des Jahresabschlusses 2024 und Entlastung des Verbandsvorstehers
Die Verbandsversammlung des VHS-Zweckverbandes Bad Driburg, Brakel, Nieheim und Steinheim hat in der Sitzung am 19.02.2026 gem.§ 96 GO NRW den vom Rechnungsprüfungsausschuss geprüften und mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehenen Jahresabschluss 2024 festgestellt und dem Verbandsvorsteher uneingeschränkt Entlastung erteilt. Im Rahmen des Anzeigeverfahrens gem.§ 96 Abs. 2 GO NRW ist der Jahresabschluss 2024 der Kommunalaufsicht angezeigt worden und es bestehen keine rechtlichen Bedenken.
Der Jahresabschluss 2024 schließt mit folgendem Ergebnis ab:
Der Jahresabschluss 2024 wird in der dokumentierten Form festgestellt.
Der VHS-Zweckverband darf kein Eigenkapital erwirtschaften. Die fiktiv erwirtschafteten Jahresüberschüsse fließen somit in die Forderungen gegen Verbandsmitglieder ein. Diese wirken sich forderungsmindernd gegenüber den Verbandsstädten aus. Jahresfehlbeträge hingegen erhöhen die Forderung. Der Jahresabschluss 2024 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht und liegt bis zur Feststellung zur Einsichtnahme in der Hauptgeschäftsstelle des Volkshochschul-Zweckverbandes in Bad Driburg, Am Hellweg 9, 33014 Bad Driburg, während der Öffnungszeiten öffentlich aus.
Bad Driburg, 03.03.2026
Michael Scholle
Verbandsvorsteher