Ortsübliche Bekanntmachung im Bereich der Stadt Brakel Rhein-Main-Link
Ankündigung von Vorarbeiten für Netzausbauvorhaben: Ortsübliche Bekanntmachung im Bereich der Stadt Brakel Rhein-Main-Link.
Liebe Bürgerinnen und Bürger, Amprion hat als zuständiger Übertragungsnetzbetreiber den gesetzlichen Auftrag, das Übertragungsnetz im Zuge der Energiewende um- und auszubauen.
Der Rhein-Main-Link ist eines der zentralen Netzausbauprojekte der Energiewende. Der leistungsstarke Energiekorridor besteht aus den Vorhaben Nr. 82, 82a, 82b und 82c, deren vordringlicher Bedarf gesetzlich festgelegt ist. Über vier Erdkabelverbindungen bringt er klimafreundlichen Strom aus Niedersachsen über Nordrhein-Westfalen in die Wirtschaftsregion Hessen. Ab 2033 wird der Rhein-Main-Link dann eine Übertragungsleistung von bis zu acht Gigawatt (GW) haben.
Für die Planung des Rhein-Main-Links sind entlang des Trassenverlaufs Voruntersuchungen durchzuführen, um detaillierte Kenntnisse über die Bodenverhältnisse und den Planungsraum zu erlangen. Die Flurstücke, auf denen die im folgenden beschriebenen Arbeiten durchgeführt werden, sind der beigefügten Flurstücksliste zu entnehmen. Wir weisen darauf hin, dass nicht alle der hier beschriebenen Vorarbeiten auf jedem betroffenen Flurstück stattfinden.
VORARBEITEN
• Bodenuntersuchung: Eine bis zu 32,4 cm breite Verrohrung wird mithilfe von Raupenfahrzeugen in bis zu 50 m Tiefe in den Untergrund gebohrt oder durch Rammschläge getrieben. Die benötigte Aufstellfläche beträgt ca. 225 m². Bei Verdachtsflächen erfolgt im Vorfeld der Bohruntersuchung eine Kampfmittelerkundung am geplanten Untersuchungspunkt.
• Bodenuntersuchung: Eine ca. 4,2 cm breite Sonde wird mithilfe von Handgeräten oder kleinen Raupenfahrzeugen bis in Tiefen von ca. 40 m in den Untergrund gebracht. Die Aufstellfläche und Baustelleneinrichtungsfläche beträgt ca. 50 m². Bei Verdachtsflächen erfolgt im Vorfeld der Bohruntersuchung eine Kampfmittelerkundung am geplanten Untersuchungspunkt.
• Minimal invasive Bodenuntersuchung: Ein Bohrstock wird mit einer Bohrtiefe von bis zu 2 m in der Regel händisch in den Boden getrieben. Zusätzlich können geophysikalische Messungen anhand von händisch eingeführten Bodensonden durchgeführt werden.
• Es wurden Bereiche identifiziert, in denen eine Überprüfung auf Kampfmittel erforderlich ist. Die Untersuchung erfolgt dabei überwiegend von der Oberfläche aus mittels Handgeräten. Bei Bedarf werden auch Bodenschichten unter dem Einsatz von Baggern abgetragen oder Bodenproben entnommen. Im Falle eines Kampfmittelfundes werden die erforderlichen Bergungsarbeiten anschließend gegebenenfalls mit Fahrzeugen durchgeführt.
• Vorhandene Bohrpunkte werden vereinzelt zu Grundwassermessstellen ausgebaut, um Proben aus dem Grundwasser zu entnehmen. Wir beabsichtigen die Messstelle erst im Rahmen der kommenden Bautätigkeit zurückzubauen. Das Rohr wird durch Metallgestänge (Anfahrschutz) geschützt und markiert.
• Im Rahmen von archäologischen Untersuchungen finden Begehungen und Oberflächenabsuchungen statt. Stellenweise kommen Sonden oder händische Bodeneingriffe zum Einsatz. Auf verdächtigen Flächen erfolgt ein flächiger Abtrag der Oberfläche. Der Oberboden sowie gegebenenfalls darunterliegende Bodenschichten werden getrennt aufgenommen und abgelegt. Sobald Hinweise auf archäologische Strukturen auftreten, werden notwendige Bergungsarbeiten durchgeführt. Gegebenenfalls kann der Einsatz von Fahrzeugen erforderlich sein.
• Zur Verifizierung der genauen Lage von möglichen Fremdleitungen werden Suchschachtungen durchgeführt. Diese erfolgen in der Regel händisch oder durch den Einsatz von kleinen Maschinen. Alle Untersuchungspunkte werden in der Regel mittels farblich gekennzeichneter Holzpflöcke markiert („ausgepflockt“). Diese werden im Anschluss an die Untersuchungen wieder vollständig entfernt. Gegebenenfalls ist es zudem erforderlich an den Untersuchungspunkten eine ebene Fläche (sogenanntes Bohrplateau) unter Zuhilfenahme eines Baggers herzustellen. Für die Durchführung der Arbeiten wird bei Bedarf im Vorfeld ein Freischnitt, im Umfang der für die Vorarbeit erforderlichen Fläche durchgeführt. Diese werden in der Regel mit üblichen landwirtschaftlichen Maschinen durchgeführt. Zum Schutz des Bodens können, in Abhängigkeit der Witterungs- und Bodenverhältnisse, mobile Baustraßen (in der Regel Lastverteilplatten aus Stahl) verlegt werden. Alle Arbeiten werden unter Berücksichtigung der aktuell gültigen Bodenschutzbestimmungen vorgenommen. Gleichzeitig werden diese in der Regel von einem Bodenkundler begleitet. Nach Abschluss der Arbeiten wird der Boden wieder verschlossen/rückverfüllt, sodass die Flächen wieder uneingeschränkt zur Verfügung stehen. In der Regel sind die jeweiligen Arbeiten – abhängig von den Witterungsbedingungen – innerhalb von wenigen Tagen abgeschlossen.
Die angekündigten Vorarbeiten dienen zur Erhebung essenzieller Daten, die für die weitere Planung des Vorhabens erforderlich sind. In diesem Zusammenhang sind die Untersuchungen an den ausgewählten Stellen nicht als konkrete Bauvorbereitung/-ausführung zu verstehen, sondern dienen der Aufklärung der generellen natürlichen und sonstigen Gegebenheiten (Topografie, Gewässer, Boden, Grundwasser etc.), die für die Vorbereitung und Detaillierung der Planung notwendig sind. Mit dieser ortsüblichen Bekanntmachung werden den von den Untersuchungen betroffenen Eigentümer*innen und Nutzungsberechtigten die Vorarbeiten nach § 44 Absatz 2 EnWG bekanntgemacht.
Die Vorarbeiten erstrecken sich über einen Zeitraum von
AUGUST 2026 BIS NOVEMBER 2026
Sollten die geplanten Arbeiten über diesen Zeitraum hinaus gehen, beziehungsweise erst nach Ablauf des Zeitraums durchgeführt werden können, wird dies in einer erneuten Ankündigung bekannt gemacht. Mit den Arbeiten haben wir die Planungsgemeinschaften Arbeitsgemeinschaft Arcadis | ILF - R-M-L, c/o Arcadis Germany B.V. & Co. KG, Europaplatz 3, 64293 Darmstadt sowie die Ingenieurgemeinschaft Teamplan FBGM, Pforzheimer Str. 128b, 76275 Ettlingen beauftragt.
Sie wurden von uns angewiesen, das Recht zum Betreten von Grundstücken äußerst schonend auszuüben. Im Zuge der Arbeiten verursachte Flur- und Aufwuchsschäden werden von unseren Dienstleistern in Abstimmung mit den Eigentümer*innen/Bewirtschafter*innen aufgenommen. Wir werden diese sodann entsprechend den gesetzlichen Vorgaben in § 44 Absatz 3 EnWG entschädigen. Vor Durchführung der Maßnahmen werden Eigentümern und gegebenenfalls
Nutzungsberechtigte nach Möglichkeit über den genauen Termin der Baugrunduntersuchung auf den betroffenen Flurstücken durch die beauftragte Bohrfirma noch einmal individuell informiert. Eine Inanspruchnahme der Flurstücke erfolgt nur im Rahmen der oben beschriebenen Vorarbeiten und auf Grundlage des § 44 EnWG. Gemäß Absatz 1 müssen Eigentümer*innen und sonstige Nutzungsberechtigte diese Arbeiten dulden, da sie zur Vorbereitung der Planung dienen und hiermit ordnungsgemäß angekündigt werden. Bei allen Vorarbeiten im Bereich der zukünftigen Trasse setzen wir höchste Standards für den Schutz von Mensch und Umwelt. Die Belange von Umwelt, Natur und Landschaft nehmen wir dabei sehr ernst
und halten uns streng an die gesetzlichen Vorgaben. Wir versuchen zudem die temporäre Störung der Wohn- und Erholungsfunktionen während der Erkundungsphase durch vorausschauende Planung, Absprachen mit Behörden und Betroffenen sowie den Einsatz schonender Technologien so gering wie möglich zu halten. Eigentümer*innen und Nutzungsberechtigte von Grundstücken, auf denen alle notwendigen Vorarbeiten bereits auf Grundlage einer vorherigen
Ankündigung durchgeführt werden konnten, können diese Ankündigung als gegenstandlos betrachten. Wir bedanken uns vorab bei allen betroffenen Eigentümer*innen und Nutzungsberechtigten für ihr Verständnis.
KONTAKT
Für Rückfragen zur Bekanntmachung stehen wir Ihnen gern über unsere Telefonhotline unter der Rufnummer 06251 8263288 im Zeitraum von Montag bis Freitag: 09.00 – 18.00 Uhr zur Verfügung.
Sie können uns auch gerne eine Rückrufbitte zukommen lassen, wir kontaktieren Sie dann kurzfristig. Hinterlassen Sie uns dazu bitte Ihre Telefonnummer und den Terminwunsch für einen Rückruf.
Die Bekanntmachung sowie eine vollständige Liste der betroffenen Flurstücke finden Sie auch nachfolgend online unter: amprion.net/Netzausbau/Vorarbeiten/Bekanntmachungen/
LISTE DER FLURSTÜCKE IM BEREICH DER STADT BRAKEL
Nachfolgende Flurstücke sind von den Untersuchungen und ggf. Zuwegung betroffen:
Gemarkung Auenhausen ______________________________________________________
Flur 1: 10; 11; 12; 18; 19; 20; 21; 22; 25; 36; 37; 40; 41; 42; 44; 52; 54; 55; 56; 58; 60; 61; 62; 63; 66; 67; 68; 69; 74; 75
Flur 4: 1; 2; 8; 10; 12; 13; 14; 19; 22; 23; 29; 30; 32; 34; 38; 39; 41; 42; 47; 49; 53
Gemarkung Beller _______________________________________________________________
Flur 1: 8; 9; 29; 44; 45; 46
Flur 3: 2; 3; 4
Flur 4: 11; 12; 19; 25; 31; 32; 90; 98; 99; 130; 135
Gemarkung Bökendorf _________________________________________________________
Flur 5: 62; 65; 66; 75; 76; 77; 78; 79; 81; 84; 85; 86/1; 86/2; 86/3; 86/4; 87; 91; 92/1; 92/2; 93/1; 93/2; 94; 95; 96; 97; 98; 99; 102; 105/1; 105/2; 105/3; 149
Flur 10: 206; 262; 376; 425; 431
Flur 11: 61; 76; 77; 78; 79; 105; 148
Flur 12: 25; 35; 36/1; 36/2; 37; 40; 41/1; 41/3; 45; 46; 111; 115; 134; 135; 136; 137
Flur 13: 1; 2/1; 2/2; 2/3; 12; 13; 14; 15; 18; 19; 30; 31; 34; 36; 37; 38; 39; 40; 43/1; 43/2; 44; 45; 46; 47; 53; 61; 68; 69; 70; 71; 73; 74; 99; 107
Flur 14: 3; 4; 7; 18; 24; 28; 44; 46; 52; 53; 54; 58; 59; 60; 61; 62; 63; 64; 66; 68; 71; 76; 77
Flur 15: 24; 29; 33; 34; 37; 38; 40
Gemarkung Brakel _______________________________________________________________
Flur 37: 2; 3; 60
Flur 42: 11; 13; 23; 25; 29; 30
Flur 43: 61; 63
Gemarkung Erkeln _______________________________________________________________
Flur 5: 124; 125; 127; 128; 129; 132; 137; 143; 249; 252; 264; 265; 266; 267; 268; 269
Flur 7: 37; 38; 40; 41; 88; 89; 90; 91; 92; 93; 95; 96; 97; 98; 99; 103; 104; 108; 109; 214; 221; 222; 223; 224; 237; 238; 239
Flur 9: 51; 53; 54; 55; 56; 57; 58; 59; 60; 62; 63; 65; 66; 67; 72; 82; 83; 84; 87; 89; 90; 91; 112; 114; 117; 119; 120; 121; 134; 135; 144; 145; 146; 147; 176; 177; 179; 185; 186; 195; 196; 198; 200
Flur 10: 101; 102; 103; 104
Gemarkung Frohnhausen _____________________________________________________
Flur 4: 36; 37; 38; 40; 42; 43; 45; 68; 69; 76; 84; 85; 98; 99; 100; 119; 179; 180; 206; 220; 221; 235
Gemarkung Hampenhausen __________________________________________________
Flur 1: 51; 52; 55; 56; 57; 58; 59; 60
Flur 2: 60; 62; 63; 64; 68; 74; 107; 108; 109; 110
Gemarkung Hembsen __________________________________________________________
Flur 2: 14, 19
Flur 3: 6
Flur 4: 11; 12; 15
Flur 6: 1; 2; 3; 4; 5; 6; 8; 9; 10; 11; 12; 13; 14; 15; 16; 85; 91; 128
Flur 7: 30; 32; 96; 100; 101
Nachfolgende Flurstücke sind von einer Zuwegung betroffen:
Gemarkung Auenhausen ______________________________________________________
Flur 1: 20; 22; 65
Flur 2: 78
Flur 3: 3
Flur 4: 6; 31
Gemarkung Bökendorf _________________________________________________________
Flur 5: 141; 159
Flur 13: 66; 106
Flur 14: 41; 56; 57
Gemarkung Brakel _______________________________________________________________
Flur 42: 9; 10
Gemarkung Erkeln _______________________________________________________________
Flur 5: 236; 262; 263
Flur 9: 115
Flur 10: 104
Gemarkung Frohnhausen _____________________________________________________
Flur 3: 362
Flur 4: 102; 104; 225; 234
Gemarkung Hampenhausen __________________________________________________
Flur 1: 59; 76; 77
Gemarkung Hembsen __________________________________________________________
Flur 6: 21; 122; 125; 126; 127
Flur 7: 3