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Datum: 10.04.2026

Katzen: Registrierungs- und Kastrationspflicht

Die Stadt Brakel möchte erneut darauf hinweisen, dass eine Registrierungs- und Kastrationspflicht für Katzen besteht. Der Rat der Stadt Brakel hatte die entsprechende Ordnungsbehördliche Verordnung bereits Anfang des Jahres 2016 beschlossen, wonach nichtkastrierte Katzen und Kater im Stadtgebiet Brakel keinen freien Auslauf haben dürfen. Für die Einhaltung dieser Vorgaben sind die Katzenbesitzer/innen verantwortlich.

Eine unkontrollierte Vermehrung soll vermieden werden

Die Verordnung soll einer unkontrollierten Vermehrung, vor allem von freilebenden Katzen, entgegenwirken. Es gilt sowohl eine Überpopulation im Stadtgebiet zu verhindern, als auch das Leid heimatloser Tiere zu mindern. Ein Hintergrund für diese Vorgaben war die Novellierung des Tierschutzgesetzes, wonach die Städte die Möglichkeit erhielten, entsprechende Verordnungen zu erlassen. Viele Katzenhalter sträuben sich allerdings immer noch gegen diese Vorgaben und die Zahl der Straßenkatzen steigt weiter an. Die Einhaltung dieser Kastrationspflicht ist sehr wichtig, denn nur so kann die Anzahl der "Streuner" sinken und letztendlich auch die Tierschutzvereine und Tierheime, die personell und finanziell an ihre Grenzen stoßen, entlastet werden. Daher möchte die Stadt Brakel nochmals auf die bestehende Kastrations- und Registrierungspflicht der Tierhalter hinweisen.

Durchsetzung mit ordnungsbehördlichen Maßnahmen und Bußgeld

Für den Fall, dass ein nichtkastrierter Freigänger gefunden wird, fordert die Stadt in jedem Fall zur Kastration auf. Sollte dieser Aufforderung dann nicht nachgekommen werden, kann die Kastrationspflicht mit ordnungsbehördlichen Maßnahmen und einem Bußgeld durchgesetzt werden. Erst nach dem Nachweis einer Kastration dürfen die Katze oder Kater dann wieder als Freigänger umherlaufen. Halter/innen von Freigängerkatzen können mit der Kastration ihres Tieres aktiv dazu beitragen, die Zahl der Straßenkatzen langfristig zu reduzieren.