I. Änderung vom 28.11.2025 der Hundesteuersatzung der Stadt Brakel
Öffentliche Bekanntmachung der Stadt Brakel: I Änderung vom 28.11.2025 der Hundesteuersatzung der Stadt Brakel vom 08.12.2021.
Aufgrund des § 7 Abs. 3 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) vom 14.07.1994 (GV NRW 1994 S. 666/SGV NW 2023) in der zur Zeit gültigen Fassung hat der Rat der Stadt Brakel am 27.11.2025 mit Mehrheit der gesetzlichen Anzahl der Ratsmitglieder folgende Änderung der Hundesteuersatzung der Stadt Brakel beschlossen:
Artikel 1
Der § 3 „Steuerbefreiung“ Absatz 3 erhält zusätzlich den folgende Buchstaben c):
c) nachweislich als Schweißhunde im Rahmen einer ehrenamtlichen Tätigkeit für Jagd- und Rettungszwecke im öffentlichen Interesse eingesetzt werden. Eine Anerkennung der Schweißhundestation durch eine öffentliche Behörde ist nachzuweisen.
Artikel 2
Diese Satzung tritt am 01.01.2026 in Kraft.
Bekanntmachungsanordnung
Die vorstehende I. Änderung vom 28.11.2025 zur Hundesteuersatzung der Stadt Brakel vom 08.12.2021 wird hiermit gemäß § 7 Abs. 6 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) vom 14.07.1994 und der Verordnung über die öffentliche Bekanntmachung von kommunalem Ortsrecht (Bekanntmachungsverordnung) vom 26.08.1999 (GV. NRW. S. 516) in der jeweils zurzeit gültigen Fassung öffentlich bekannt gemacht.
Es wird darauf hingewiesen, dass eine Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) beim Zustandekommen dieser Satzung nach Ablauf von sechs Monaten seit dieser Bekanntmachung nicht mehr geltend gemacht werden kann, es sei denn,
a) eine vorgeschriebene Genehmigung fehlt oder ein vorgeschriebenes Anzeigeverfahren wurde nicht durchgeführt,
b) die Satzung ist nicht ordnungsgemäß öffentlich bekannt gemacht worden,
c) der Bürgermeister hat den Ratsbeschluss vorher beanstandet
oder
d) der Form- oder Verfahrensmangel ist gegenüber der Stadt Brakel vorher gerügt und dabei die verletzte Rechtsvorschrift und die Tatsache bezeichnet worden, die den Mangel ergibt.
33034 Brakel, 28.11.2025
Alexander Kleinschmidt
Bürgermeister