Aufhebung des Bebauungsplans Nr. 4 »Feriendorf Schwalbenberg« im Stadtbezirk Brakel-Beller
Öffentliche Bekanntmachung über die Aufhebung des Bebauungsplans Nr. 4 »Feriendorf Schwalbenberg« im Stadtbezirk Brakel-Beller
Veröffentlichung gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)
Der Entwurf des im Betreff genannten Bauleitplans nebst Begründung wird in der Zeit vom
13. Oktober 2025 bis 14. November 2025 einschließlich
bei der Stadtverwaltung Brakel, Rathaus, Am Markt 12, Zimmer 35, während der allgemeinen Dienststunden veröffentlicht; um vorherige telefonische oder elektronische Anmeldung und Terminabstimmung (Herrn Bernd Bohnenberg, Tel. 05272 / 360-1301, E-Mail: b.bohnenberg@brakel.de oder Frau Ines Koßmann, Tel. 05272 / 360-1300, E-Mail: i.kossmann@brakel.de) bei Inanspruchnahme der öffentlichen Auslegung an genannter Stelle wird gebeten.
Neben dem Entwurf des Bauleitplans und seiner Begründung einschließlich des Umweltberichts nach Anlage 1 zum BauGB mit den aufgrund der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB ermittelten und bewerteten Belangen des Umweltschutzes sind im Umweltbericht folgende Arten umweltbezogener Informationen enthalten: Untersuchungen zu den Schutzgütern (Mensch, Arten- und Lebensgemeinschaften mit biologischer Vielfalt, Boden und Fläche, Wasser, Klima und Luft, Landschaftsbild/ Landschaftserleben, Kultur- und sonstige Sachgüter). Darüber hinaus werden folgende umweltbezogene Informationen veröffentlicht:
- Äußerung der Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen/ Bezirksstelle für Agrarstruktur Ostwestfalen-Lippe, Brakel, vom 06.11.2024 im Rahmen der frühzeitigen Behördenbeteiligung (Scoping) zum Planvorentwurf zur Prüfung einer Gutschrift von Öko(konto)punkten aufgrund der durch die Aufhebung des Bebauungsplans erwirkten Zurücknahme baulicher Nutzungen („planerische Entsiegelung“) und somit deutlichen Aufwertung von Natur und Landschaft gegenüber dem bisherigen Planungsrecht.
- Äußerung des Landesbetriebs Wald und Holz Nordrhein-Westfalen, Regionalforstamt Hochstift, Bad Driburg-Neuenheerse, vom 13.11.2024 im Rahmen der frühzeitigen Behördenbeteiligung (Scoping) zum Planvorentwurf zur aus forstbehördlicher Sicht alternativen planerischen Darstellungsmöglichkeit der tatsächlichen Waldflächen als „Flächen für Wald“ für den Teilbereich B.
Während der Dauer der Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen bei der Stadtverwaltung Brakel abgegeben werden; diese sollen elektronisch übermittelt werden, können bei Bedarf aber auch auf anderem Weg abgegeben werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben.
Diese Bekanntmachung und die zu veröffentlichenden Unterlagen sind neben der üblichen Veröffentlichung im Internet auf der Internetseite der Stadt Brakel unter https://www.brakel.de/bauleitplanung zusätzlich durch folgende leicht zu erreichende Zugangsmöglichkeit verfügbar: öffentliche Auslegung an o.g. Stelle (Stadt-verwaltung Brakel).
Das Plangebiet liegt südöstlich der Ortslage Beller, östlich der Ortschaft Erkeln, ca. 780 m östlich der K 39 (sogenannte „Hausstelle“).
Es ist Teil der Gemarkung Beller und umfasst in der Flur 3 das Flurstück 15 (siehe nachstehenden Übersichtsplan).
Bekanntmachungsanordnung
Diese Bekanntmachung erfolgt gem. § 3 Abs. 2 BauGB.
Brakel, den 10.09.2025
Hermann Temme, Bürgermeister der Stadt Brakel