Abfuhr Kleinkläranlagen: Anstehende Grubenentleerungen 2025
Das Stadtgebiet Brakel ist geprägt von vielen weitläufig, ländlich strukturierten Gebieten, in denen für bebaute Grundstücke kein städtischer Abwasserkanal vorhanden ist bzw. gebaut werden kann. Zur häuslichen Abwasserbeseitigung werden daher an diesen Orten private Abwasserbehandlungsanlagen (Kleinkläranalgen oder abflusslose Gruben) eingesetzt.
Abfuhr vom 06. bis 15. Oktober
In Kleinkläranlagen wird das häusliche Abwasser so gereinigt, dass es anschließend einem Bachlauf oder dem Untergrund (per Versickerung) zugeführt werden kann. Für den Betrieb einer Kleinkläranlage benötigt der Grundstückseigentümer eine wasserrechtliche Erlaubnis sowie eine Genehmigung zum Einleiten in ein Gewässer. Grundsätzlich erfolgt die Klärschlamm- sowie Schmutzwasserabfuhr einmal jährlich. Auf Antrag kann die Abfuhr bedarfsgerecht erfolgen. Dafür muss ein Wartungsprotokoll einer qualifizierten Fachfirma vorgelegt werden. Ansonsten wird eine Regelentleerung durchgeführt. Die Klärschlamm- sowie die Schmutzwasserabfuhr wird jährlich durch die Stadt Brakel organisiert und ist gebührenpflichtig. Den derzeitigen Gebührensatz entnehmen Sie der aktuellen Satzung über die Entsorgung von Grundstücksentwässerungsanlagen der Stadt Brakel. Diese finden Sie hier.
Die diesjährige Jahresabfuhr der Grundstücksentwässerungsanlagen für 2025 wird im Zeitraum vom 06.10 – 15.10.2025 durchgeführt. Die Abfuhr aller Anlagen erfolgt in diesem Jahr erstmalig durch das Unternehmen Sebastian Willeke aus Bad Wünnenberg. Damit eine ordnungsgemäße Abfuhr erfolgen kann, sind die Anlagenbetreiber dazu verpflichtet, die Grundstücksentwässerungsanlage freizulegen und eine problemlose Zufahrt zu gewährleisten. Insbesondere bitte ich Sie, die Entsorgungsöffnungen aller Kammern der Grundstücksentwässerungsanlagen zugänglich zu halten. Das Betreten und Befahren Ihres Grundstücks zum Zwecke der Entsorgung haben Sie als Eigentümer/-in gemäß der Entsorgungssatzung der Stadt Brakel zu dulden.