Inhalt
Datum: 02.09.2025

Amtsgericht Brakel: Eigentümereintragung Grundstücke Gemarkung Bökendorf

Öffentliche Bekanntmachung des Amtsgerichtes über die Eigentümereintragung von nicht gebuchten Grundstücken in der Gemarlung Bökendorf.

Der Kreis Höxter - Abteilung Straßen - Höxter hat am 18.08.2025 beantragt, für die bisher nicht gebuchten, in der Gemarkung Bökendorf liegenden Grundstücke

Flur 7, Flurstück 200, Dreizehnlindenstraße , Straßenverkehr, zur Größe von 7 qm
Flur 7, Flurstück 206, Dreizehnlindenstraße, Straßenverkehr, zur Größe von 2 qm
Flur 7, Flurstück 210, R9446 Im Oberdorfe, Straßenverkehr, zur Größe von 26 qm
Flur 10, Flurstück 182, R9448 Im Unterdorfe, Straßenverkehr, zur Größe von 7 qm
Flur 10, Flurstück 184, R9448 Im Unterdorfe, Straßenverkehr, zur Größe von 3 qm
Flur 10, Flurstück 202, R9448 Im Unterdorfe, Straßenverkehr/Begleitfläche Straßenverkehr, zur Größe von 10 qm
Flur 10, Flurstück 416, K2260 Dreizehnlindenstraße, Straßenverkehr/Begleitfläche Straßenverkehr, zur Größe von 7 qm
Flur 10, Flurstück 417, K2260 Dreizehnlindenstraße, Straßenverkehr/Begleitfläche Straßenverkehr, zur Größe von 76 qm
Flur 15, Flurstück 24, R9442 K 39, Straßenverkehr/Begleitfläche Straßenverkehr, zur Größe von 19 qm
Flur 15, Flurstück 29, R9442 K 39, Straßenverkehr/Begleitfläche Straßenverkehr/Grünland, zur Größe von 58 qm

das Grundbuch anzulegen und den Antragsteller als Eigentümer einzutragen.

Dem Antrag wird entsprochen, wenn nicht Einwendungen Berechtigter innerhalb einer Frist von einem Monat - vom Tage der Veröffentlichuñg an gerechnet - beim Amtsgericht Brakel, Nieheimer Straße 17, 33034 Brakel, angemeldet und glaubhaft gemacht werden. Anderenfalls kann Ihr Recht bei der Anlegung nicht berücksichtigt werden.

Brakel, 21.08.2025
Amtsgericht
Koch
Rechtspfleger
Ausgefertigt
Kaufmann Justizbeschäftigte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle