61. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Brakel
Öffentliche Bekanntmachung über die 61. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Brakel.
Veröffentlichung gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)
Der Entwurf des im Betreff genannten Bauleitplans nebst Begründung wird in der Zeit vom
13. Oktober 2025 bis 14. November 2025 einschließlich
bei der Stadtverwaltung Brakel, Rathaus, Am Markt 12, Zimmer 35, während der allgemeinen Dienststunden veröffentlicht; um vorherige telefonische oder elektronische Anmeldung und Terminabstimmung (Herrn Bernd Bohnenberg, Tel. 05272 / 360-1301, E-Mail: b.bohnenberg@brakel.de oder Frau Ines Koßmann, Tel. 05272 / 360-1300, E-Mail: i.kossmann@brakel.de) bei Inanspruchnahme der öffentlichen Auslegung an genannter Stelle wird gebeten.
Neben dem Entwurf des Bauleitplans und seiner Begründung einschließlich des Umweltberichts nach Anlage 1 zum BauGB mit den aufgrund der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB ermittelten und bewerteten Belangen des Umweltschutzes sind im Umweltbericht folgende Arten umweltbezogener Informationen enthalten: Untersuchungen zu den Schutzgütern (Mensch, Arten- und Lebensgemeinschaften mit biologischer Vielfalt, Boden und Fläche, Wasser, Klima und Luft, Landschaftsbild/ Landschaftserleben, Kultur- und sonstige Sachgüter). Darüber hinaus wird folgende umweltbezogene Information veröffentlicht:
- Äußerung des Landesbetriebs Wald und Holz Nordrhein-Westfalen (Regionalforstamt Hochstift, Bad Driburg-Neuenheerse) vom 13.11.2024 im Rahmen der frühzeitigen Behördenbeteiligung (Scoping) zum Planvorentwurf zur aus forstbehördlicher Sicht alternativen planerischen Darstellungsmöglichkeit der tatsächlichen Waldflächen als „Flächen für Wald“ für den Teilbereich B.
Während der Dauer der Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen bei der Stadtverwaltung Brakel abgegeben werden; diese sollen elektronisch übermittelt werden, können bei Bedarf aber auch auf anderem Weg abgegeben werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben.
Es ist ergänzend zu dem Hinweis nach § 3 Absatz 2 Satz 2 Halbsatz 2 BauGB darauf hinzuweisen, dass eine Vereinigung im Sinne des § 4 Absatz 3 Satz 1 Nummer 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Absatz 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes gemäß § 7 Absatz 3 Satz 1 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes mit allen Einwendungen ausgeschlossen ist, die sie im Rahmen der Veröffentlichungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.
Diese Bekanntmachung und die zu veröffentlichenden Unterlagen sind neben der üblichen Veröffentlichung im Internet auf der Internetseite der Stadt Brakel unter https://www.brakel.de/bauleitplanung zusätzlich durch folgende leicht zu erreichende Zugangsmöglichkeit verfügbar: öffentliche Auslegung an o.g. Stelle (Stadtverwaltung Brakel).
Änderungspunkte:
Darstellung einer "Fläche für Wald" anstelle einer "Sonderbaufläche mit der Zweckbestimmung Wochenendhausgebiet" (Teil A)
sowie
Darstellung einer "Fläche für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Natur und Landschaft" anstelle einer "Sonderbaufläche und Wohnbaufläche" (Teil B)
(beide Teilbereiche) im Stadtbezirk Brakel-Beller.
Das Plangebiet (Teil A) liegt südlich der Ortslage Beller, nordöstlich der Ortschaft Erkeln, ca. 170 m östlich der K 39 und südlich der Biogasanlage Beller.
Das Plangebiet (Teil B) liegt südöstlich der Ortslage Beller, östlich der Ortschaft Erkeln, ca. 780 m östlich der K 39 (sogenannte „Hausstelle“) (beide Teilbereiche siehe nachstehenden Übersichtsplan).
Bekanntmachungsanordnung
Diese Bekanntmachung erfolgt gemäß § 3 Abs. 2 BauGB.
Brakel, den 10.09.2025
Hermann Temme, Bürgermeister der Stadt Brakel