6. Änderung vom 27.11.2025 der Straßenreinigungs- und Gebührensatzung der Stadt Brakel vom 13.12.2007
Öffentliche Bekanntmachung der Stadt Brakel: 6. Änderung vom 27.11.2025 der Straßenreinigungs- und Gebührensatzung der Stadt Brakel vom 13.12.2007
Aufgrund von § 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen vom 14.07.1994 (GV. NW. S. 666/SGV. NW. 2023) und §§ 3 und 4 des Gesetzes über die Reinigung öffentlicher Straßen (Straßenreinigungsgesetz NRW – StrReinG NRW) vom 18.12.1975 (GV. NW. S. 706, ber. 1976 S. 12) und §§ 1, 2, 4 und 6 des Kommunalabgabengesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (KAG NRW) vom 21.10.1969 (GV. NW. S. 712) in der jeweils z. Zt. geltenden Fassung hat der Rat der Stadt Brakel am 27.11.2025 folgende 6. Änderung der Straßenreinigungs- und Gebührensatzung der Stadt Brakel vom 13.12.2007 beschlossen:
Artikel 1
Der Gebührensatz des § 6 Abs. 3 der Straßenreinigungs- und Gebührensatzung wird wie folgt geändert:
a) die überwiegend dem innerörtlichen Verkehr dient S 1 = 0,06409 €
b) die überwiegend dem überörtlichen Verkehr dient S 2 = 0,05127 €
c) innerhalb der Fußgängerzone sowie dem verkehrsberuhigten Bereich Ecke Bahnhofstraße/Hanekamp/Warburger Straße, dem verkehrsberuhigten Bereich der Ostheimer Straße im Anschluss an die Fußgängerzone bis in die Einmündung der Straße „Wolfskuhle“ und dem verkehrsberuhigten Bereich der Straße „Am Thy“ zwischen Rosenstraße und Haus Schünemann S 3 = 0,07691 €
Artikel 2
Der Gebührensatz des § 6 Abs. 4 der Straßenreinigungs- und Gebührensatzung wird wie folgt geändert:
Reinigungsklasse W 1 (Vorrangstraßen) W 1 = 0,01407 €
Reinigungsklasse W 2 (Nachrangstraßen) W 2 = 0,00938 €
Artikel 3
Diese 6. Änderung zur Straßenreinigungs- und Gebührensatzung der Stadt Brakel tritt zum 01.01.2026 in Kraft.
Bekanntmachungsanordnung
Die vorstehende 6. Änderung vom 27.11.2025 der Straßenreinigungs- und Gebührensatzung der Stadt Brakel vom 13.12.2007 wird hiermit gem. § 7 Abs. 6 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) vom 14.07.1994 und der Verordnung über die öffentliche Bekanntmachung von kommunalem Ortsrecht (Bekanntmachungsverordnung) vom 26.08.1999 (GV. NRW. S. 516) in der jeweils zurzeit gültigen Fassung öffentlich bekannt gemacht.
Es wird darauf hingewiesen, dass eine Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) beim Zustandekommen dieser Satzung nach Ablauf von sechs Monaten seit dieser Bekanntmachung nicht mehr geltend gemacht werden kann, es sei denn,
a) eine vorgeschriebene Genehmigung fehlt oder ein vorgeschriebenes Anzeigeverfahren wurde nicht durchgeführt,
b) die Satzung ist nicht ordnungsgemäß öffentlich bekanntgemacht worden,
c) der Bürgermeister hat den Ratsbeschluss vorher beanstandet oder
d) der Form- oder Verfahrensmangel ist gegenüber der Stadt Brakel vorher gerügt und dabei die verletzte Rechtsvorschrift und die Tatsache bezeichnet worden, die den Mangel ergibt.
Brakel, den 27.11.2025
Alexander Kleinschmidt
(Bürgermeister)