Schiedspersonen
Die Idee der außergerichtlichen Streitschlichtung ist nicht neu. Die Institution der Schiedspersonen geht in Nordrhein-Westfalen bis auf das Jahr 1826 zurück. Zur Vermeidung gerichtlicher Auseinandersetzungen besteht die Aufgabe der Schiedspersonen darin, festgefahrene Konfliktsituationen und verhärtete Fronten durch Verhandlungsgeschick aufzubrechen.
Tätigkeitsfelder der Schiedspersonen
Die Schiedsperson wird in vielfältigen Bereichen tätig, beispielsweise bei der Schlichtung von Konflikten, Nachbarschaftsstreitigkeiten, Schmerzensgeld, sonstigen Schadensersatzansprüchen, in Fällen leichter Körperverletzung, des Hausfriedensbruchs, der Beleidigung und der Sachbeschädigung. Das Schiedsamt ist seit der Änderung der Zivilprozessordnung im Jahr 2000 auch Güte- und Schlichtungsstelle bei vermögensrechtlichen Streitigkeiten bis zu einem Streitwert von 600,00 Euro. So können kleinere Meinungsverschiedenheiten oder Streitigkeiten zivilrechtlicher und strafrechtlicher Art geschlichtet werden und durch Abschluss eines entsprechenden protokollierten Vergleichs beendet werden. Zahlreiche zivilrechtliche Klagen sind unter bestimmten Voraussetzungen vor dem Amtsgericht nur noch möglich, wenn zuvor eine außergerichtliche Streitschlichtung versucht wurde.
Das Stadtgebiet Brakel ist derzeit in 10 Schiedsbezirke aufgeteilt. Der Schiedsbezirk I umfasst die Kernstadt (nordöstlicher Teil), der Schiedsbezirk II die Kernstadt (südwestlicher Teil), der Schiedsbezirk III die Stadtbezirke Auenhausen, Beller, Frohnhausen, Hampenhausen, Hembsen, Erkeln, der Schiedsbezirk IV die Stadtbezirke Gehrden, Istrup, Rheder, Riesel, Schmechten und Siddessen und zum Schiedsbezirk V gehören Bökendorf und Bellersen.
Die Schiedspersonen werden vom Rat der Stadt für die Dauer von fünf Jahren gewählt und vom Amtsgericht Brakel bestätigt. Folgende Schiedspersonen wurden am 11. Mai 2021 durch den Rat der Stadt Brakel gewählt und durch das Amtsgericht bestätigt.
Einen Kontakt zu der jeweiligen Schiedsperson stellt die Abteilung Zentrale Dienste der Stadt Brakel für Sie her.
Hier finden Sie die Schiedspersonen der einzelnen Schiedsbezirke
- Bezirk I
Kernstadt (Straßenverzeichnis siehe Seitenende unter Dokumente)
Schiedsperson: Anna Held
Vertretung: Clara Monaca - Bezirk II
Kernstadt (Straßenverzeichnis siehe Seitenende unter Dokumente)
Schiedsperson: Clara Monaca
Vertretung: Anna Held - Bezirk III
Kernstadt (Straßenverzeichnis siehe Seitenende unter Dokumente)
Schiedsperson: Diethelm Fechner
Vertretung: Karl Josef Günther - Bezirk IV
Kernstadt (Straßenverzeichnis siehe Seitenende unter Dokumente)
Schiedsperson: Karl Josef Günther
Vertretung: Diethelm Fechner - Bezirk V
Kernstadt (Straßenverzeichnis siehe Seitenende unter Dokumente), Hainhausen, Hembsen
Schiedsperson: Udo Bernsmann
Vertretung: Claudia Rempe - Bezirk VI
Istrup, Schmechten
Schiedsperson: Christian Versen
Vertretung: Lennard Wallbraun - Bezirk VII
Beller, Erkeln, Rheder
Schiedsperson: Claudia Rempe
Vertretung: Udo Bernsmann - Bezirk VIII
Auenhausen, Frohnhausen, Hampenhausen
Schiedsperson: Ina Hartmann
Vertretung: Markus Klages - Bezirk IX
Gehrden, Siddessen
Schiedsperson: Lennard Wallbraun
Vertretung: Christian Versen - Bezirk X Bellersen, Bökendorf, Riesel
- Schiedsperson: Markus Klages
- Vertretung: Ina Hartmann