Inhalt

Wasserversorgungskonzept der Stadt Brakel

Das Wasserversorgungskonzept wurde gemäß § 38 Absatz 3 Landeswassergesetz NRW vom Wasserwerk erstellt. Das erstmalige Wasserversorgungskonzept war zum 1. Januar 2018 vorzulegen und muss per Gesetz alle 6 Jahre fortgeschrieben werden. Es handelt sich hierbei um die erste Fortschreibung des Wasserversorgungskonzeptes gemäß § 38 Abs. 3 LWG NRW. Dem Konzept wurde von der Bezirksregierung Detmold mit einem Abschlussbericht am 02.05.2025 zugestimmt. Das Wasserversorgungskonzept beschreibt auf 30 Seiten und 7 Anlagen umfassend die wichtigsten Aspekte der Brakeler Wasserversorgung. Die PDF-Datei können Sie im unteren Seitenbereich herunterladen.