Wahlvorschläge zu den Kommunalwahlen am 25. Mai 2014
Der Wahlausschuss der Stadt Brakel hat in öffentlicher Sitzung am 08. April 2014 die nachstehenden Wahlvorschläge für die am 25.05.2014 stattfindende Wahl des Bürgermeisters und des Rates der Stadt Brakel zugelassen, die hiermit gemäß § 19 Abs. 1 i.V.m. § 46 b des Kommunalwahlgesetzes NRW vom 30.06.1998 (GV. NRW. S. 454, ber. S. 509 und 1999 S. 70/SGV. NRW. 1112) in der zur Zeit gültigen Fassung und gemäß §§ 30, 31 Abs. 4 und § 75 b Abs. 6 der Kommunalwahlordnung vom 31.08.1993 (GV. NRW. S. 592, ber. S. 967/SGV. NRW. 1112) in der zur Zeit gültigen Fassung öffentlich bekanntgegeben werden.