Wahlvorschläge für die Wahl zum Rat der Stadt Brakel
Partei oder Wählergemeinschaft
- Niederschrift über die Mitglieder-/ Vertreter-/ Wahlberechtigtenversammlung
nach den Mustern der Anlage 9a KWahlO - Versicherung an Eides statt
nach den Mustern der Anlage 10a KWahlO - Wahlvorschlag für die Wahl im Wahlbezirk
nach dem Muster der Anlage 11a KWahlO
(je Wahlbezirk ein separater Vordruck erforderlich) - Wahlvorschlag für die Wahl aus der Reserveliste
nach dem Muster der Anlage 11b KWahlO
sofern noch nicht im Rat/Kreistag/Landtag oder Bundestag vertreten, zusätzlich erforderlich:
- 5 Unterstützungsunterschriften je Wahlbezirk
nach dem Muster der Anlage 14a KWahlO - 17 Unterstützungsunterschriften für die Reserveliste
nach dem Muster der Anlage 14b KWahlO - Nachweis der Wahl des für das Wahlgebiet zuständigen Vorstandes nach demokratischen Grundsätzen
- schriftliche Satzung und Programm (Alternativ: die Bestätigung der zuständigen Behörde, dass der Nachweis ihr gegenüber geführt worden ist)
Einzelbewerber/in
- Wahlvorschlag für die Wahl im Wahlbezirk
nach dem Muster der Anlage 11a KWahlO - 5 Unterstützungsunterschriften
nach dem Muster der Anlage 14a KWahlO
Gemäß § 24 KWahlO wurde durch öffentliche Bekanntmachung im Amtsblatt der Stadt Brakel zur Einreichung von Wahlvorschlägen aufgefordert.
Auf die im Wahlvorschlagsverfahren zu beachtenden Wahlrechtsvorschriften des Kommunalwahlgesetzes und der Kommunalwahlordnung weise ich besonders hin.
Einreichungsfrist für Wahlvorschläge zum Rat der Stadt Brakel ist Montag, der 07. Juli 2025, 18:00 Uhr (Ausschlussfrist!).
Ein Abdruck der Einteilung des Wahlgebietes der Stadt Brakel in Wahlbezirke in der Fassung des Wahlausschussbeschlusses vom 24. September 2024 ist zu Ihrer weiteren Information hier beigefügt.
Bei Bedarf stellen wir Ihnen die Vordrucke gerne auch in Papierform oder per Mail zur Verfügung.