Verursacher müssen Verunreinigungen zeitnah beseitigen
Im Rahmen von Feldarbeiten - vor allem im Frühjahr und im Herbst – müssen oft öffentliche Straßen und Wirtschaftswege benutzt werden. Dabei kommt es fast zwangsläufig zu Verschmutzungen der Fahrbahn, wenn Erde aus den Profilen oder von Anhängegeräten fällt. Diese Verunreinigungen müssen unbedingt zeitnah beseitigt werden.
Verkehrssicherheit wird beeinträchtigt
Diese Verschmutzungen sind nicht nur nach § 7 der Ordnungsbehördlichen Verordnung über die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung im Gebiet der Stadt Brakel vom 02. Mai 2008 verboten, sondern sie stellen auch eine große Gefahr dar. Es besteht eine erhöhte Gefährdung für andere Verkehrsteilnehmer, wenn Frost, Laub oder Regen hinzukommen. Wenn Straßen oder Wirtschaftswege verschmutzt werden, müssen die Verursacher dafür Sorge tragen, dass die Fahrbahnen gereinigt werden, um die Verkehrssicherheit nicht zu beeinträchtigen. Auch in der Straßenverkehrsordnung ist dies eindeutig geregelt. Ist eine Beseitigung nicht umgehend möglich, muss die Verschmutzung sofort ausreichend kenntlich gemacht werden. Zwar sind die Anforderungen an die Reinigung der Wirtschaftswege nicht ganz so streng auszulegen wie bei Kreis-, Landes- oder Bundesstraßen, es gilt aber auch hier die grundsätzliche Reinigungspflicht. Verunreinigungen müssen daher zeitnah beseitigt werden, damit Unfälle und Streitigkeiten zwischen Landwirten und Bürgern vermieden werden.