VHS: Stellenausschreibung unterstützende Hilfskraft
Der Volkshochschul-Zweckverband Bad Driburg, Brakel, Nieheim und Steinheim sucht zur Verstärkung des Teams zum nächstmöglichen Termin im Rahmen einer geringfügigen Beschäftigung eine Unterstützende VHS-Hilfskraft (m/w/d).
Stellenausschreibung: unterstützende Hilfskraft (m/w/d) im Rahmen einer geringfügigen Beschäftigung
Unsere Erwartungen:
- Kommunikationsfähigkeit und Verantwortungsbewusstsein
- Freude am Umgang mit Menschen
- Flexibilität auch in den Abendstunden und an Wochenenden
- Führerschein und PKW
Ihre Aufgaben u.a.:
- Schließdienste für Veranstaltungen der Volkshochschule im Zweckverbandsgebiet
- Abendliche Kontrollgänge in VHS-Räumen im Zweckverbandsgebiet und Bereitschaftsdienst für Dozentenanfragen
- Entgegennahme von Hörergebühren und Führung von Anwesenheitslisten im Zweckverbandsgebiet
- Verteilen von Programmheften im Zweckverbandsgebiet
- Standortbetreuung von Schulungsräumen/kleinere Hausmeistertätigkeiten
- Kleinere Verwaltungstätigkeiten (erforderlich sind hierfür EDV-Kenntnisse)
Wir bieten:
- abwechslungsreiche Aufgaben
- Mitarbeit in einem motivierten und engagierten Team
Der Einsatz erfolgt mit einer monatlichen, variablen Stundenzahl auf Abruf und wird nach Steuerklasse versteuert. Eine Pauschalbesteuerung ist ebenfalls möglich.
Schwerbehinderte werden bei gleicher Eignung bevorzugt.
Bitte richten Sie Ihre aussagekräftigen Bewerbungsunterlagen an den Volkshochschul-Zweckverband, Hauptgeschäftsstelle Bad Driburg, Am Hellweg 9 oder an info@vhs-driburg.de.
Wir weisen darauf hin, dass der Volkshochschul-Zweckverband Bad Driburg, Brakel, Nieheim und Steinheim für ein eventuelles Vorstellungsgespräch keine Reisekosten erstattet.
Bitte senden Sie nur Kopien, da wir die Bewerbungsunterlagen aus Kostengründen nicht zurücksenden. Wir verzichten daher auch auf das Versenden einer Eingangsbestätigung. Wenn Sie die Rücksendung der Bewerbungsunterlagen wünschen, legen Sie bitte einen ausreichend großen, frankierten und mit Ihrer Adresse versehenen Umschlag bei. Eine Abholung der Unterlagen ist nach dem Bewerbungsverfahren bis sechs Monate nach Eingang Ihrer Unterlagen möglich; danach werden die Unterlagen vernichtet.