Straßen- und Wegekonzept der Stadt Brakel vom 14.10.2024
1. Rechtliche Rahmenbedingungen
Seit dem 1. Januar 2020 ist eine Änderung des Kommunalabgabengesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (im Folgenden: KAG) in Kraft. Der Landesgesetzgeber hat in das Kommunalabgabengesetz einen neuen § 8a „Ergänzende Vorschriften für die Durchführung von Straßenausbaumaßnahmen und über die Erhebung von Straßenausbaubeiträgen“ eingefügt.
Gemäß § 8a Absatz 1 KAG hat jede Gemeinde oder jeder Gemeindeverband ein gemeindliches Straßen- und Wegekonzept zu erstellen, welches vorhabenbezogen zu berücksichtigen hat, wann technisch, rechtlich und wirtschaftlich sinnvoll geplante Straßenunterhaltungsmaßnahmen möglich sind und wann beitragspflichtige Straßenausbaumaßnahmen an kommunalen Straßen erforderlich werden können. Das Straßen- und Wegekonzept ist über den 5-jährigen Zeitraum der mittelfristigen Ergebnis- und Finanzplanung anzulegen und bei Bedarf, mindestens jedoch alle zwei Jahre fortzuschreiben.
Das Straßen- und Wegekonzept beinhaltet dabei keine Vorentscheidungen über eine Straßenausbaumaßnahme. Ziel des Straßen- und Wegekonzeptes ist es, vorhabenbezogen Transparenz über geplante Straßenunterhaltungsmaßnahmen und Straßenausbaumaßnahmen herzustellen.
Gemäß § 8a Absatz 2 Satz 2 KAG sind die Gemeinden und Gemeindeverbände verpflichtet, dieses Muster für die Erstellung des gemeindlichen Straßen- und Wegekonzeptes zu verwenden. Sofern die Gemeinde oder der Gemeindeverband von dem Muster abweichen möchte, ist dies gemäß § 8a Absatz 2 Satz 3 KAG darzulegen und zu begründen. Dies ermöglicht es Kommunen, die bereits über transparente Darstellungen von straßen- und wegebezogenen Maßnahmen verfügen ihre bisherigen Darstellungsformen beizubehalten.
2. Tabellarische Darstellung von Straßenunterhaltungs- und Straßenaus-baumaßnahmen
Die in den nachstehenden Tabellen einzutragenden Angaben sind auf das nach § 8a Absatz 1 KAG vorgegebene Minimum beschränkt. Gemeinden können darüber hinaus weitergehende Angaben machen (z.B. im Hinblick auf den zu erwartenden Kostenrahmen der geplanten Maßnahmen).
a) Geplante voraussichtlich beitragsfreie Straßenunterhaltungsmaßnahmen
Die nachfolgende Tabelle bezieht sich auf den 5-jährigen Zeitraum der mittelfristigen Ergebnis- und Finanzplanung. Die geplanten Unterhaltungsmaßnahmen unterliegen voraussichtlich nicht der anteiligen Finanzierung durch Grundstückseigentümer.
| Lfd. Nr. | Straßenname | Abschnitt von - bis | Geplante Unterhaltungsmaßnahme | Umsetzung im Jahr |
|---|---|---|---|---|
| 1 | Sonnenbrede | Am Sportplatz | Gehwege und Verkehrsfläche | |
| 2 | Angerlinde | Gehwege und Verkehrsfläche | ||
| 3 | Im Hohlen Graben | zw. Eulenberg und Abzweig in Richtung Im Schling | Unterhaltung der Verkehrsfläche |
b) Beabsichtigte beitragspflichtige Straßenausbaumaßnahmen
Die nachfolgende Tabelle bezieht sich auf den 5-jährigen Zeitraum der mittelfristigen Ergebnis- und Finanzplanung und benennt die derzeit vorgesehenen grundhaften Erneuerungen oder Verbesserungen an Straßen, Wegen und Plätzen, die eine Beitragspflicht auslösen.
| Lfd. Nr. | Straßenname | Abschnitt von -bis | Konkrete Straßenausbaumaßnahme | Umsetzung im Jahr |
|---|---|---|---|---|
| 1 | Ludowinenstraße | Fulkstraße bis Dreizehnlindenstraße | Gesamte Verkehrsfläche | 2025 |
| 2 | Alte Dorfstraße | Ortseingang bis Ortsende | Gehwege Stadt Fahrbahn Kreis HX |
2025 |
| 3 | Frankenpfad | ab Danzigerstraße bis Am Heineberg | Gesamte Verkehrsfläche | 2025 |
| 4 | Spiegelbreite | Komplett ab B 252 | Gesamte Verkehrsfläche | 2025 |
| 5 | Am Ring | Aufm Eikfeld bis zur K 20 | Gesamte Verkehrsfläche | 2026 |
| 6 | Am Graben | Komplett | Gesamte Verkehrsfläche | 2026 |
| 7 | Ringstraße | Zw. Bohlenweg und Faulensieksweg | Gesamte Verkehrsfläche | 2026 |
| 8 | Am Bahndamm | Vom Combi bis Warburgerstraße | Gehwege Stadt Fahrbahn Kreis HX | 2026 |
| 9 | Nieheimerstraße | Sparkasse bis Bredenweg | Gesamte Verkehrsfläche | 2026 |
| 10 | Pahenwinkel | Von der Nieheimerstraße bis Grenze Grundstück Hausnummer 4 - Hausnummer 6 | Gesamte Verkehrsfläche | 2027 |
| 11 | Vitusstraße | Straßenteil von Gabelung in RIchtung des Pahenwinkels | Gesamte Verkehrsfläche | 2027 |
| 12 | Petrus- Legge- Weg | zw. Heinefelder Weg und Fußweg zur Bökendorfer Str. | Gesamte Verkehrsfläche | 2027 |
| 13 | Tonweg | komplett | Gesamte Verkehrsfläche | 2027 |
| 14 | Steinweg | komplett | Gesamte Verkehrsfläche | 2028 |
| 15 | Westschnat | komplett | Gesamte Verkehrsfläche | 2028 |
| 16 | Tiester Weg / Zur Steinbreite | Tiester Weg bis Hausnummer 5, Zur Steinbreite im Kreuzungsbereich bis zur Gabelung | Gesamte Verkehrsfläche | 2028 |
| 17 | Friederich- Wilh. Weber Str. | Von K39 bis Kreuzung "Am Neuen Kamp" | Gesamte Verkehrsfläche | 2028 |
| 18 | Blinder Weg | Ende Dorferneuerung bis 2 Weg Auf der Heide | Gesamte Verkehrsfläche | 2029 |
| 19 | Neuenheerser Str. | Von Waldeyerweg / K19 bis Hausnummer 16 | Gesamte Verkehrsfläche | 2029 |
| 20 | Frankfurter Straße | Komplett | Gesamte Verkehrsfläche | 2029 |
33034 Brakel, 14.10.2024
Hermann Temme
Bürgermeister