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Datum: 21.10.2024

Straßen- und Wegekonzept der Stadt Brakel vom 14.10.2024

Öffentliche Bekanntmachung der Stadt Brakel zum Straßen- und Wegekonzept der Stadt Brakel vom 14.10.2024 nach § 8a Absatz 1 Kommunalabgabengesetz des Landes Nordrhein-Westfalen (KAG NRW)

1. Rechtliche Rahmenbedingungen

Seit dem 1. Januar 2020 ist eine Änderung des Kommunalabgabengesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (im Folgenden: KAG) in Kraft. Der Landesgesetzgeber hat in das Kommunalabgabengesetz einen neuen § 8a „Ergänzende Vorschriften für die Durchführung von Straßenausbaumaßnahmen und über die Erhebung von Straßenausbaubeiträgen“ eingefügt.

Gemäß § 8a Absatz 1 KAG hat jede Gemeinde oder jeder Gemeindeverband ein gemeindliches Straßen- und Wegekonzept zu erstellen, welches vorhabenbezogen zu berücksichtigen hat, wann technisch, rechtlich und wirtschaftlich sinnvoll geplante Straßenunterhaltungsmaßnahmen möglich sind und wann beitragspflichtige Straßenausbaumaßnahmen an kommunalen Straßen erforderlich werden können. Das Straßen- und Wegekonzept ist über den 5-jährigen Zeitraum der mittelfristigen Ergebnis- und Finanzplanung anzulegen und bei Bedarf, mindestens jedoch alle zwei Jahre fortzuschreiben.

Das Straßen- und Wegekonzept beinhaltet dabei keine Vorentscheidungen über eine Straßenausbaumaßnahme. Ziel des Straßen- und Wegekonzeptes ist es, vorhabenbezogen Transparenz über geplante Straßenunterhaltungsmaßnahmen und Straßenausbaumaßnahmen herzustellen.
Gemäß § 8a Absatz 2 Satz 2 KAG sind die Gemeinden und Gemeindeverbände verpflichtet, dieses Muster für die Erstellung des gemeindlichen Straßen- und Wegekonzeptes zu verwenden. Sofern die Gemeinde oder der Gemeindeverband von dem Muster abweichen möchte, ist dies gemäß § 8a Absatz 2 Satz 3 KAG darzulegen und zu begründen. Dies ermöglicht es Kommunen, die bereits über transparente Darstellungen von straßen- und wegebezogenen Maßnahmen verfügen ihre bisherigen Darstellungsformen beizubehalten.

2. Tabellarische Darstellung von Straßenunterhaltungs- und Straßenaus-baumaßnahmen

Die in den nachstehenden Tabellen einzutragenden Angaben sind auf das nach § 8a Absatz 1 KAG vorgegebene Minimum beschränkt. Gemeinden können darüber hinaus weitergehende Angaben machen (z.B. im Hinblick auf den zu erwartenden Kostenrahmen der geplanten Maßnahmen).

a) Geplante voraussichtlich beitragsfreie Straßenunterhaltungsmaßnahmen

Die nachfolgende Tabelle bezieht sich auf den 5-jährigen Zeitraum der mittelfristigen Ergebnis- und Finanzplanung. Die geplanten Unterhaltungsmaßnahmen unterliegen voraussichtlich nicht der anteiligen Finanzierung durch Grundstückseigentümer.

Lfd. Nr.StraßennameAbschnitt von - bisGeplante UnterhaltungsmaßnahmeUmsetzung im Jahr
1 Sonnenbrede Am Sportplatz Gehwege und Verkehrsfläche  
2 Angerlinde   Gehwege und Verkehrsfläche  
3 Im Hohlen Graben zw. Eulenberg und Abzweig in Richtung Im Schling Unterhaltung der Verkehrsfläche  

b) Beabsichtigte beitragspflichtige Straßenausbaumaßnahmen

Die nachfolgende Tabelle bezieht sich auf den 5-jährigen Zeitraum der mittelfristigen Ergebnis- und Finanzplanung und benennt die derzeit vorgesehenen grundhaften Erneuerungen oder Verbesserungen an Straßen, Wegen und Plätzen, die eine Beitragspflicht auslösen.

Lfd. Nr.StraßennameAbschnitt von -bisKonkrete StraßenausbaumaßnahmeUmsetzung im Jahr
1 Ludowinenstraße Fulkstraße bis Dreizehnlindenstraße Gesamte Verkehrsfläche 2025
2 Alte Dorfstraße Ortseingang bis Ortsende Gehwege Stadt Fahrbahn Kreis HX

2025

3 Frankenpfad ab Danzigerstraße bis Am Heineberg Gesamte Verkehrsfläche 2025
4 Spiegelbreite Komplett ab B 252 Gesamte Verkehrsfläche 2025
5 Am Ring Aufm Eikfeld bis zur K 20 Gesamte Verkehrsfläche 2026
6 Am Graben Komplett Gesamte Verkehrsfläche 2026
7 Ringstraße Zw. Bohlenweg und Faulensieksweg Gesamte Verkehrsfläche 2026
8 Am Bahndamm Vom Combi bis Warburgerstraße Gehwege Stadt Fahrbahn Kreis HX 2026
9 Nieheimerstraße Sparkasse bis Bredenweg Gesamte Verkehrsfläche 2026
10 Pahenwinkel Von der Nieheimerstraße bis Grenze Grundstück Hausnummer 4 - Hausnummer 6 Gesamte Verkehrsfläche 2027
11 Vitusstraße Straßenteil von Gabelung in RIchtung des Pahenwinkels Gesamte Verkehrsfläche 2027
12 Petrus- Legge- Weg zw. Heinefelder Weg und Fußweg zur Bökendorfer Str. Gesamte Verkehrsfläche 2027
13 Tonweg komplett Gesamte Verkehrsfläche 2027
14 Steinweg komplett Gesamte Verkehrsfläche 2028
15 Westschnat komplett Gesamte Verkehrsfläche 2028
16 Tiester Weg / Zur Steinbreite Tiester Weg bis Hausnummer 5, Zur Steinbreite im Kreuzungsbereich bis zur Gabelung Gesamte Verkehrsfläche 2028
17 Friederich- Wilh. Weber Str. Von K39 bis Kreuzung "Am Neuen Kamp" Gesamte Verkehrsfläche 2028
18 Blinder Weg Ende Dorferneuerung bis 2 Weg Auf der Heide Gesamte Verkehrsfläche 2029
19 Neuenheerser Str. Von Waldeyerweg / K19 bis Hausnummer 16 Gesamte Verkehrsfläche 2029
20 Frankfurter Straße Komplett Gesamte Verkehrsfläche 2029

33034 Brakel, 14.10.2024

Hermann Temme
Bürgermeister