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Datum: 03.12.2024

Widmung von Straßen im Bereich der Stadt Brakel - Bischof-Heinrich-Weg inkl. Stichweg zum Kinderspielplatz

Öffentliche Bekanntmachung der Stadt Brakel Widmung von Straßen im Bereich der Stadt Brakel.

Die nachfolgend näher bezeichneten Straßen und Wege werden gem. §§ 3 und 6 des Straßen- und Wegegesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen – StrWG NRW – in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.1995 (GV. NRW. S. 1028/SGV NRW 91) in der z.Z. gültigen Fassung als Gemeindestraßen im Umfang der eingefügten Lagepläne für den öffentlichen Verkehr gewidmet:
grauer Kasten= gewidmete „Straßenfläche“

Kernstadt Brakel

"Bischof-Heinrich-Weg" inkl. Stichweg zum Kinderspielplatz (Anliegerstraße)
Gemarkung Brakel, Straßengrundstück Flur 9, Flurstücke 179 (teilweise) und 97 gemäß nachstehendem Lageplan


"Dr.-Maria-Schmidt-Weg" (Anliegerstraße)
Gemarkung Brakel, Straßengrundstück Flur 9, Flurstück 179 (teilweise) gemäß nachstehendem Lageplan

"Ludwig-Hatteisen-Weg" von dem „Rektor-Micus-Weg“ bis zu dem „Graf-Dietrich-Weg“, inklusive Stichweg zum Spielplatz (Anliegerstraße)
Gemarkung Brakel, Straßengrundstück Flur 9, Flurstücke 179 (teilweise) und 115 (teilweise) gemäß nachstehendem Lageplan


Der Gemeingebrauch der gewidmeten Straßenflächen wird auf die nach der Straßenverkehrsordnung zulässigen Nutzungsarten beschränkt.


Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen die Widmungsverfügung kann vor dem Verwaltungsgericht Minden (Postanschrift: Postfach 3240, 32389 Minden; Hausanschrift: Königswall 8, 32423 Minden) binnen eines Monats nach deren Bekanntgabe Klage erhoben werden. Die Klage kann schriftlich, zur Niederschrift des Urkundsbeamten der Ge-schäftsstelle oder in elektronischer Form nach Maßgabe der elektronischen Rechtsverkehrsverordnung –ERVVO VG/FG –vom 07.11.2012 (GV NRW S. 548) in der derzeit geltenden Fassung erhoben werden.

Brakel, den 02.12.2024 Der Bürgermeister
Hermann Temme