Termine sind gestaffelt
Für alle Kinder, die vom 01. Oktober 2012 – 30. September 2013 geboren sind, beginnt die Pflicht zum Schulbesuch der Grundschule am 01. August 2019 (§ 35 Abs.1 Schulgesetz NRW –SchulG-). Die Eltern sind verpflichtet, ihr schulfplichtig werdendes Kind an der Grundschule anzumelden. Die Termine der Städtischen Gemeinschaftsgrundschule Brakel sind:
Termine:
Montag, den 01. Oktober 2018
Dienstag, den 02. Oktober 2018
Donnerstag, den 04. Oktober 2018
Montag, den 08. Oktober 2018
Freitag, den 12. Oktober 2018
jeweils in der Zeit von 08.00 – 12.00 Uhr und 14.00 – 16.00 Uhr
Die Anmeldungen werden am Hauptstandort der Städtischen Gemeinschaftsgrundschule (Hauptstandort Brakel/Teilstandort Hembsen) entgegengenommen:
Städt. Gemeinschaftsgrundschule Brakel
Schulleiterin Frau Maria Komm Tel.: 05272/5357
Klöckerstr. 25, 33034 Brakel
Die Anmeldetermine sind aus organisatorischen Gründen gestaffelt, um weitestgehend lange Wartezeiten bei der Anmeldung zu vermeiden. Die Eltern von schulpflichtig werdenden Kindern werden gebeten, ihre Kinder an der Grundschule anzumelden. Die Eltern, deren Kinder schulpflichtig werden und melderechtlich erfasst sind, erhalten eine gesonderte Benachrichtigung über ihren Anmeldetermin.
Die Erziehungsberechtigten, deren Kind eine besondere Förderung benötigt, sollten frühzeitig mit der für das Kind zuständigen Grundschulleitung sprechen. Dort werden Informationen über den Besuch einer Förderschule oder den Gemeinsamen Unterricht gegeben.
Für alle Schulanfänger besteht die Pflicht zur amtsärztlichen Untersuchung. Der Termin wird den Eltern unmittelbar bei der Anmeldung mitgeteilt.
Die Kinder, die nach dem Stichtag 30. September 2013 geboren sind, können auf Antrag der Erziehungsberechtigten vorzeitig eingeschult werden, wenn sie die für den Schulbesuch erforderliche Reife besitzen (Schulfähigkeit). Die vorzeitige Schulaufnahme ist bei der Schulleitung der Grundschule zu beantragen, die unter Berücksichtigung des schulärztlichen Gutachtens über den Antrag entscheidet (§35 Abs.2 Schulgesetz NRW).