Satzung Nr. 1 "Hampenhauser Straße" über die Einbeziehung einzelner Außenbereichsflächen
Satzung der Stadt Brakel Nr. 1 „Hampenhauser Straße“ im Stadtbezirk Brakel-Rheder über die Einbeziehung einzelner Außenbereichsflächen in die im Zusammenhang bebauten Ortsteile [§ 34 Abs. 4 S. 1 Nr. 3 Baugesetzbuch (BauGB)]. Veröffentlichung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB.
Nach Aufstellungsbeschluss des Bauausschusses der Stadt Brakel vom 29.08.2024 wird der Entwurf der o.g. Satzung nebst Begründung in der Zeit vom
10. März 2025 bis 11. April 2025 einschließlich
bei der Stadtverwaltung Brakel, Rathaus, Am Markt 12, Zimmer 35, während der allgemeinen Dienststunden veröffentlicht; um vorherige telefonische oder elektronische Anmeldung und Terminabstimmung (Herrn Bernd Bohnenberg, Tel. 05272 / 360-1301, E-Mail: b.bohnenberg@brakel.de oder Frau Ines Koßmann, Tel. 05272 / 360-1300, E-Mail: i.kossmann@brakel.de) bei Inanspruchnahme der öffentlichen Auslegung an genannter Stelle wird gebeten.
Grundlegende umweltbezogene Informationen sind in der Satzungsbegründung verfügbar.
Während der Dauer der Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen bei der Stadtverwaltung Brakel abgegeben werden; diese sollen elektronisch übermittelt werden, können bei Bedarf aber auch auf anderem Weg abgegeben werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die Satzung unberücksichtigt bleiben.
Diese Bekanntmachung und die zu veröffentlichenden Unterlagen sind neben der üblichen Veröffentlichung im Internet auf der Internetseite der Stadt Brakel unter https://www.brakel.de/bauleitplanung zusätzlich durch folgende leicht zu erreichende Zugangsmöglichkeit verfügbar: öffentliche Auslegung an o.g. Stelle (Stadtverwaltung Brakel).
Der räumliche Geltungsbereich der Satzung liegt im Osten der Ortschaft Rheder nördlich der Hampenhauser Straße und östlich der B 252 bzw. der Johann-Conrad-Schlaun-Straße.
Er ist Teil der Gemarkung Rheder und umfasst in der Flur 7 das Flurstück 329 tlw. (siehe nachstehenden Übersichtsplan).
Bekanntmachungsanordnung
Diese Bekanntmachung erfolgt gemäß § 3 Abs. 2 BauGB.
Brakel, den 14.02.2025
I.V. Alexander Kleinschmidt, Allgemeiner Vertreter des Bürgermeisters