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Neubau einer Flüchtlingsunterkunft

Mit einem offiziellen Spatenstich begannen die Arbeiten für den Neubau einer Flüchtlingsunterkunft auf dem städtischen Grundstück zwischen Feuerwehrgerätehaus und DLRG in Brakel. Entstehen soll ein Wohngebäude mit 13 Zimmern für jeweils vier Personen. – Also zur Unterbringung von 52 Personen, in teils Massiv- teils Hallenbauweise. Die Zimmer werden je eine Wohnfläche von circa 17 m² haben. Das Gebäude ist 2 –geschossig geplant, mit Flachdach und Terrasse. Eine Küche, Gemeinschaftsräume und ein Hauswirtschaftsraum sind ebenfalls auf insgesamt 650 Quadratmetern Nutzfläche untergebracht. So wird das Gebäude eine Außenhöhe von circa 6,8 Metern aufweisen.

Die gesetzlich vorgeschriebene Wärmedämmung zur Energieeinsparverordnung und die Vorgaben des Brandschutzes werden eingehalten. Die Ausstattung wird zweckmäßig und einfach gehalten. Im Dezember soll das Gebäude stehen und bezugsfertig sein. Die Kosten liegen bei etwa 687.000 Euro.

Ziel ist es, die gesetzliche Verpflichtung für Kommunen zur Aufnahme von Flüchtlingen im Wege der Anschlussunterbringung nach dem Flüchtlingsaufnahmegesetz weiterhin sicher zu stellen.

Das Grundstück zwischen Feuerwehrgerätehaus und DLRG war bereits im Besitz der Stadt und liegt stadtnah.

Im Sinne der Flüchtlinge und ihrer Integration in die städtische Gemeinschaft sollte es sich auch um eine integrierte Lage handeln, sprich die Wege zur Versorgung mit dem Alltäglichen und die Wege zur Kindertageseinrichtungen und Schulen sowie Ämtern und Einkaufsmöglichkeiten sollten nicht zu lang sein.

Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge konnte aufgrund der schwierigen politischen Situation in Krisengebieten noch keine verbindlichen Prognosen bezüglich der Flüchtlingszahlen für 2015 und folgende abgeben. Es wird derzeit mit einer weiteren Steigerung der Flüchtlingszahlen gerechnet. Für Brakel geht die Verwaltung von mehr als 190 Personen im Jahr 2015 aus.

Es ist unbedingt erforderlich, die vorhandenen Möglichkeiten zum Bau von Unterkünften weiter zu entwickeln und voll auszuschöpfen, da sonst die Stadt ihren gesetzlichen Verpflichtungen nicht nachkommen kann. Aufgrund des massiven Aufnahmedrucks müsse das geplante Gebäude schnell umgesetzt werden.

In Brakel engagieren sich bereits seit 25 Jahren ehrenamtliche Flüchtlingshelfer, die sich für die Betreuung, Unterstützung und damit Integration der künftigen in Brakel lebenden neuen Mitbürger einsetzen wollen.
Die Stadt begrüßt dieses Engagement.

„In Brakel leben schon heute über 140 Frauen, Männer und Kinder aus über 26 Ländern friedlich zusammen, das soll auch künftig so sein. Unser aller Ziel ist es, die Flüchtlinge, die bald in Brakel eine neue Bleibe haben, in die städtische Gemeinschaft zu integrieren“, so Bürgermeister Hermann Temme.

 

Allgemeine Information:

Im Jahr 2014 haben in Deutschland insgesamt 202.834 Personen Asyl beantragt.
Im Vergleich zum Jahr 2013 mit einer Gesamtzahl von 127.023 Asylanträgen ergibt sich ein Zuwachs von 59,7 %.
Für 2015 prognostiziert das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge 400.000 Asylanträge.

Aktuell sind der Stadt Brakel 140 Flüchtlinge aus 26 Nationen zur Durchführung des Asylverfahrens zugewiesen.
Es kommen durchschnittlich zwei Flüchtlinge pro Woche dazu - bis Ende 2015 wird die Stadt Brakel 190 – 200 Flüchtlinge unterzubringen haben.

Verfahren der Zuweisung:
Gibt sich in Deutschland ein Ausländer als Asylantragsteller zu erkennen, wird er an die nächstgelegene Erstaufnahmeeinrichtung verwiesen.
Mit Hilfe des bundesweiten Verteilungssystems „Easy“ wird dann nach dem sogenannten „Königssteiner Schlüssel“ (setzt sich aus 2/3 des Steueraufkommens und  1/3 aus der Bevölkerungsanzahl der Länder zusammen) die für seine weitere Unterbringung zuständige Aufnahmeeinrichtung in den einzelnen Bundesländern ermittelt.

In NRW haben wir unter anderem in Bielefeld, Dortmund, Hemer, Schöppingen, Borgentreich, Bad Driburg und so weiter Aufnahmeeinrichtungen, wegen der steigenden Zahlen werden neue Aufnahmeeinrichtungen eingerichtet.
Nach der Stellung des Asylantrages bei den jeweiligen Außenstellen des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (zum Beispiel Bielefeld und Dortmund) werden die Flüchtlinge nach einem bestimmten Schlüssel (Anteil der Einwohner und der Fläche der Gemeinde an den Gesamteinwohnern beziehungsweise an der Gesamtfläche in NRW) auf die Kommunen verteilt, § 3 FlüAG. Zuständig für die Verteilung ist die Bezirksregierung Arnsberg.
Nach § 1 FlüAG sind die Kommunen verpflichtet, die Flüchtlinge aufzunehmen und unterzubringen, das heisst für den Lebensunterhalt zu sorgen und auch die Versorgung im Krankheitsfall zu übernehmen.

Unterbringung der ausländischen Flüchtlinge in Brakel:
Die Stadt Brakel verfügt über eine Gemeinschaftsunterkunft in der Brakeler Märsch 1 beziehungsweise am Bahndamm 1 a. Aktuell sind im Wohnheim 99 Personen untergebracht.
Weiterhin sind sechs Familien mit insgesamt 27 Personen in externen Wohnungen in Brakel, Gehrden und Istrup untergebracht.
14 Personen halten sich bei Angehörigen oder Freunden in anderen Städten auf oder sind untergetaucht.

Leistungen für ausländische Flüchtlinge nach dem Asylbewerberleistungsgesetz:
Im Haushalt 2015 sind für die Unterbringung und Betreuung der ausländischen Flüchtlinge 1.183.800 € (inklusive Kosten für Hausmeister und Sozialarbeiter) eingeplant. Dazu kommen noch die Kosten für den Bau der neuen Unterkunft zwischen Feuerwehr und DLRG-Heim.

Erstattung der Leistungen der Stadt durch das Land NRW und dem Bund:
Für die entstehenden Kosten erhalten die Kommunen vom Land NRW jährlich eine pauschale Zuweisung. Diese Zuwendung wird nach einem speziellen Schlüssel (unter anderem nach der Anzahl der jährlichen Asylbewerber) berechnet. Daraus ergibt sich, dass auch die Gesamtverteilungsmasse des Landes jährlich schwankt.
Für 2015 beträgt die Erstattung durch das Land NRW 252.981 €.

Erstattung der Leistungen der Stadt durch den Bund:
Ende November 2014 haben sich Bund und Länder auf ein „Maßnahme-Paket“ zur Entlastung von Ländern und Kommunen bei der Aufnahme und Unterbringung von Asylbewerbern geeinigt. Der Bund stellt für alle Bundesländer zusammen für 2015 einen Betrag in Höhe von 500 Mio. €
und gegebenenfalls im Jahr 2016 weitere 500 Mio. € zum Ausgleich von Mehrbelastungen mit der Aufnahme, Unterbringung, Versorgung und Gesundheitsvorsorge von Asylbewerbern zur Verfügung.
Auf NRW entfällt für 2015 ein Betrag in Höhe von 108. Mio. €. Von diesem Betrag werden 54. Mio. € an die Kommunen weitergeleitet.
Auf Brakel entfällt für 2015 ein Betrag i.H.v. 63.517 €.