Kommunale Wärmeplanung der Stadt Brakel
Veröffentlichung gem. § 13 Abs. 4 Gesetz für die Wärmeplanung und zur Dekarbonisierung der Wärmenetze (Wärmeplanungsgesetz - WPG)
Der Bauausschuss der Stadt Brakel hat in seiner Sitzung am 15.06.2023 beschlossen, die im Betreff genannte kommunale Wärmeplanung, verpflichtend nach dem Wärmeplanungsgesetz, aufzustellen.
Die Entwurfsplanung der Kommunalen Wärmeplanung wird in der Zeit vom
1. Oktober 2026 bis 30. Oktober 2026 einschließlich
bei der Stadtverwaltung Brakel, Rathaus, Am Markt 12, Zimmer 42, während der allgemeinen Dienststunden veröffentlicht; um vorherige Anmeldung und Terminabstimmung unter den unten genannten Kontaktdaten, bei Inanspruchnahme der öffentlichen Auslegung an genannter Stelle wird gebeten.
Während der Dauer der Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen bei der Stadtverwaltung Brakel abgegeben werden; diese sollen elektronisch übermittelt werden, können bei Bedarf aber auch auf anderem Weg abgegeben werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung unberücksichtigt bleiben.
Es wird damit der Öffentlichkeit Gelegenheit gegeben, sich über die Ziele und Zwecke der Planung öffentlich zu unterrichten, die Öffentlichkeit kann sich innerhalb der Frist zur Planung äußern.
Diese Bekanntmachung und die zu veröffentlichenden Unterlagen sind neben der üblichen Veröffentlichung im Internet zusätzlich durch folgende leicht zu erreichende Zugangsmöglichkeit verfügbar: öffentliche Auslegung an o.g. Stelle (Stadtverwaltung
Brakel).
Brakel, den 01.09.2026
Alexander Kleinschmidt, Bürgermeister der Stadt Brakel