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Datum: 20.08.2026

Kleinklärgruben: Jahresabfuhr erfolgt im September

Das Stadtgebiet Brakel ist geprägt von vielen weitläufig, ländlich strukturierten Gebieten, in denen für bebaute Grundstücke kein städtischer Abwasserkanal vorhanden ist bzw. gebaut werden kann. In diesen Bereichen werden private Abwasserbehandlungsanlagen, wie Kleinkläranlagen oder abflusslose Gruben, zur häuslichen Abwasserentsorgung genutzt.

Betrieb einer Kleinkläranlage 

In Kleinkläranlagen wird das häusliche Abwasser so gereinigt, dass es anschließend einem Bachlauf oder dem Untergrund (per Versickerung) zugeführt werden kann. Für den Betrieb einer Kleinkläranlage benötigt der Grundstückseigentümer eine wasserrechtliche Erlaubnis sowie eine Genehmigung zum Einleiten in ein Gewässer. In der Regel wird der Klärschlamm und das Schmutzwasser einmal jährlich abgeführt. Auf Antrag kann dies auch nach Bedarf erfolgen, wobei ein Wartungsprotokoll einer qualifizierten Fachfirma vorgelegt werden muss. Ansonsten erfolgt eine reguläre Entleerung. Die Abfuhr wird jährlich von der Stadt Brakel organisiert und ist gebührenpflichtig. Aktuelle Gebühren finden Sie in der Satzung über die Entsorgung von Grundstücksentwässerungsanlagen der Stadt Brakel

Abfuhr im September 

Die diesjährige Jahresabfuhr der Grundstücksentwässerungsanlagen für 2026 wird im Monat September durchgeführt. Die Abfuhr aller Anlagen erfolgt wie bereits im vergangen Jahr durch das Unternehmen Sebastian Willeke aus Bad Wünnenberg. Damit eine ordnungsgemäße Abfuhr erfolgen kann, sind die Anlagenbetreiber dazu verpflichtet, die Grundstücksentwässerungsanlage freizulegen und eine problemlose Zufahrt zu gewährleisten. Insbesondere bitte ich Sie, die Entsorgungsöffnungen aller Kammern der Grundstücksentwässerungsanlagen zugänglich zu halten. Das Betreten und Befahren Ihres Grundstücks zum Zwecke der Entsorgung haben Sie als Eigentümer/-in gemäß der Entsorgungssatzung der Stadt Brakel zu dulden. Das Nichtvorliegen eines Abfuhrbedarfes ist durch den Grundstückseigentümer/ der Grundstückseigentümerin gegenüber der Stadt Brakel durch ein Wartungsprotokoll (mit einer integrierten Schlammspiegel-Messung) einer beauftragten Wartungsfirma nachzuweisen. Dieser Nachweis ist bis spätestens zum 14.08.2026 der Stadt Brakel vorzulegen, damit dieser bei der anstehenden Jahresabfuhr berücksichtigt werden kann.
Bitte beachten Sie außerdem, dass die Satzung über die Entsorgung von Grundstücksentwässerungsanlagen zum 01. Januar 2026 angepasst wurde. Zusätzliche Arbeiten, wie etwa zusätzliche oder vergebliche Anfahrten, werden den Eigentümern entsprechend den tatsächlich entstandenen Kosten in Rechnung gestellt.