Termine finden Sie hier!
Das Stadtgebiet Brakel ist geprägt von vielen weitläufig, ländlich strukturierten Gebieten, in denen für bebaute Grundstücke kein städtischer Abwasserkanal vorhanden ist bzw. gebaut werden kann. Zur häuslichen Abwasserbeseitigung werden daher an diesen Orten private Abwasserbehandlungsanlagen (Kleinkläranalgen oder abflusslose Gruben) eingesetzt.
In Kleinkläranlagen wird das häusliche Abwasser so gereinigt, dass es anschließend einem Bachlauf oder dem Untergrund (per Versickerung) zugeführt werden kann. Für den Betrieb einer Kleinkläranlage benötigt der Grundstückseigentümer eine wasserrechtliche Erlaubnis sowie eine Genehmigung zum Einleiten in ein Gewässer.
Grundsätzlich erfolgt die Klärschlamm- sowie Schmutzwasserabfuhr einmal jährlich. Auf Antrag kann die Abfuhr bedarfsgerecht erfolgen. Dafür muss ein Wartungsprotokoll einer qualifizierten Fachfirma vorgelegt werden. Ansonsten wird eine Regelentleerung durchgeführt.
Die Klärschlamm- sowie die Schmutzwasserabfuhr wird jährlich durch die Stadt Brakel organisiert und ist gebührenpflichtig. Den derzeitigen Gebührensatz entnehmen Sie der aktuellen Satzung über die Entsorgung von Grundstücksentwässerungsanlagen der Stadt Brakel. Verlinkung: https://www.brakel.de/Stadt/Verwaltung/Ortsrecht-Satzungen/
Folgende Termine sind für die Abfuhr der Grundstücksentwässerungsanlagen für Herbst 2019 angesetzt:
Stadtbezirk Entsorgungstermine
Klärgruben im Herbst 2019:
Auenhausen 21.10.19 (Mo.) bis 23.10.19 (Mi.)
Frohnhausen 21.10.19 (Mo.) bis 23.10.19 (Mi.)
Hampenhausen 21.10.19 (Mo.) bis 23.10.19 (Mi.)
Siddessen 21.10.19 (Mo.) bis 23.10.19 (Mi.)
Gehrden 21.10.19 (Mo.) bis 23.10.19 (Mi.)
Bellersen 23.10.19 (Mi.) bis 25.10.19 (Fr.)
Bökendorf 23.10.19 (Mi.) bis 25.10.19 (Fr.)
Erkeln 23.10.19 (Mi.) bis 25.10.19 (Fr.)
Riesel 23.10.19 (Mi.) bis 25.10.19 (Fr.)
Brakel 25.10. (Fr.), 28.10. (Mo.) und 29.10.19 (Di.)
Istrup 25.10. (Fr.), 28.10. (Mo.) und 29.10.19 (Di.)
Hembsen 25.10. (Fr.), 28.10. (Mo.) und 29.10.19 (Di.)
Hinnenburg 25.10. (Fr.), 28.10. (Mo.) und 29.10.19 (Di.)
Die Abfuhr erfolgt im Regelfall durch den Lohnunternehmer Johannes Reitemeyer aus Bad Driburg und in Ausnahmefällen durch die Firma Weise & Sohn GmbH aus Marienmünster-Vörden. Damit eine ordnungsgemäße Abfuhr erfolgen kann, sind die Anlagenbetreiber dazu verpflichtet, die Grundstücksentwässerungsanlage freizulegen und eine problemlose Zufahrt zu gewährleisten.