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Datum: 14.10.2024

Klärgrubenentleerung: Entsorgungstermine der jeweiligen Stadtbezirke

Das Stadtgebiet Brakel ist geprägt von vielen weitläufig, ländlich strukturierten Gebieten, in denen für bebaute Grundstücke kein städtischer Abwasserkanal vorhanden ist bzw. gebaut werden kann. Zur häuslichen Abwasserbeseitigung werden daher an diesen Orten private Abwasserbehandlungsanlagen (Kleinkläranlagen oder abflusslose Gruben) eingesetzt. In Kleinkläranlagen wird das häusliche Abwasser so gereinigt, dass es anschließend einem Bachlauf oder dem Untergrund (per Versickerung) zugeführt werden kann. Für den Betrieb einer Kleinkläranlage benötigt der Grundstückseigentümer eine wasserrechtliche Erlaubnis sowie eine Genehmigung zum Einleiten in ein Gewässer. Grundsätzlich erfolgt die Klärschlamm- sowie Schmutzwasserabfuhr einmal jährlich. Auf Antrag kann die Abfuhr bedarfsgerecht erfolgen. Dafür muss ein Wartungsprotokoll einer qualifizierten Fachfirma vorgelegt werden. Ansonsten wird eine Regelentleerung durchgeführt. Die Klärschlamm- sowie dienSchmutzwasserabfuhr wird jährlich durch die Stadt Brakel organisiert und ist gebührenpflichtig. Den derzeitigen Gebührensatz entnehmen Sie der aktuellen Satzung über die Entsorgung von Grundstücksentwässerungsanlagen der Stadt Brakel. https://www.brakel.de/ortsrecht

Die Entsorgungstermine der jeweiligen Stadtbezirke (Herbst/ Winter 2024) finden Sie nachfolgend:

• Auenhausen 04.11. (Mo.) bis 08.11.2024 (Fr.)
• Frohnhausen 04.11. (Mo.) bis 08.11.2024 (Fr.)
• Hampenhausen 04.11. (Mo.) bis 08.11.2024 (Fr.)
• Siddessen 04.11. (Mo.) bis 08.11.2024 (Fr.)
• Gehrden 04.11. (Mo.) bis 08.11.2024 (Fr.)
• Bellersen 08.11. (Fr.) bis 13.11.2024 (Mi.)
• Bökendorf 08.11. (Fr.) bis 13.11.2024 (Mi.)
• Erkeln 08.11. (Fr.) bis 13.11.2024 (Mi.)
• Riesel 08.11. (Fr.) bis 13.11.2024 (Mi.)
• Brakel 13.11. (Mi.) bis 19.11.2024 (Di.)
• Istrup 13.11. (Mi.) bis 19.11.2024 (Di.)
• Hembsen 13.11. (Mi.) bis 19.11.2024 (Di.)
• Hinnenburg 13.11. (Mi.) bis 19.11.2024 (Di.)

Die Abfuhr erfolgt im Regelfall durch den Lohnunternehmer Johannes Reitemeyer aus Bad Driburg und in Ausnahmefällen durch die Firma Weise & Sohn GmbH aus Marienmünster-Vörden. Damit eine ordnungsgemäße Abfuhr erfolgen kann, sind die Anlagenbetreiber dazu verpflichtet, die Grundstücksentwässerungsanlage freizulegen und eine problemlose Zufahrt zu gewährleisten.