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Datum: 14.02.2025

Wohngeldantrag: Vorsicht vor Betrügerseiten

Viele behördliche Dienste - wie der Wohngeldantrag -  sind heutzutage online verfügbar. Wichtig ist, dass hier die richtigen Seiten aufgerufen werden, um verlässliche Auskünfte zu erhalten.

Wichtiger Hinweis der Wohngeldstelle

Nicht jeder Antrag, der über ein Online-Portal zur Verfügung gestellt wird, kommt tatsächlich von der erwarteten Behörde. Die Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein (VZSH) warnt daher vor unerwarteten Zusatzkosten. Besonders betroffen sind einkommensschwache Verbraucher, die gezielt von einer aktuellen Masche ins Visier genommen werden. Dabei handelt es sich um die sogenannte „Agentur für Fördergeld“. Da diese Firma ihren Sitz in Aachen hat, könnten auch Bürger aus Nordrhein-Westfalen betroffen sein.

Wohngeldantrag kann digital über den Wohngeldrechner gestellt werden

Die Wohngeldstelle der Stadt Brakel weist darauf hin, dass Wohngeldanträge nicht über die „Agentur für Fördergelder“ zu stellen sind. Der Wohngeldantrag kann Digital über den Wohngeldrechner https://www.wohngeldrechner.nrw.de oder über die Seite des Ministerium für das Land Nordrhein-Westfalen https://www.mhkbd.nrw gestellt werden. Auch auf unserer Homepage finden Sie den Antrag hier. In Papierform ist der Antrag für die Bürger*innen nach wie vor bei der Wohngeldstelle der Stadt Brakel erhältlich. Weitere Informationen erhalten Sie unter https://www.verbraucherzentrale.sh/pressemeldungen/digitale-welt/onlinedienste/vorsicht-bei-wohngeldantraegen-ueber-die-agentur-fuer-foerdergelder-103296.