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Datum: 25.02.2016

Das Wasserwerk informiert:

Egal ob Zeitungsabo, Staubsauger oder Kosmetik – regelmäßig klingeln Vertreter an der Haustür, um etwas zu verkaufen. Oft profitieren die Verkäufer dabei vom sogenannten „Überrumpelungseffekt“. Der Verbraucher stimmt einem Vertragsabschluss spontan zu, den er eigentlich aber gar nicht in Anspruch nehmen und vor allem nicht bezahlen möchte. Aus diesem Grund hat man als Verbraucher bei Haustürgeschäften ein spezielles Widerrufsrecht.

Wie dem Wasserwerk der Stadt Brakel bekannt wurde, gab es kürzlich in der Kernstadt Angebote von privaten Unternehmen, die nach folgendem Schema versuchen, teure Wasseraufbereitungsanlagen zu verkaufen:

Das Trinkwasser der Hausinstallation wird mittels eines Schnelltests überprüft, wobei sich herausstellt, dass das Wasser bestimmte Inhaltsstoffe aufweist. Es wird damit dem ahnungslosen Kunden suggeriert, dass das Trinkwasser von schlechter Qualität wäre. Abhilfe könne dann ein Filtergerät leisten, welches im Anschluss „kostengünstig“ angeboten wird. Bei den vom Schnelltest erfassten, angeblich gesundheitsgefährdenden Inhaltsstoffen handelt es sich meist um Calcium, welches auch für die Härte des Trinkwassers verantwortlich ist.

Interessanterweise wird der Calcium-Gehalt von Mineralwasserunternehmen als Qualitätsmerkmal vermarktet zum Beispiel als wichtiges Mineral für den Knochenbau.

Aus Sicht der Wasserexperten ist zumindest aus gesundheitlichen Gründen eine zusätzliche Behandlung oder Filterung des Trinkwassers in den privaten Haushalten nicht erforderlich. Trinkwasser zählt zu den meist geprüften Lebensmitteln. Auch in Brakel erfolgt selbstverständlich eine regelmäßige und umfangreiche Überwachung dieses Lebensmittels. Dazu werden kontinuierlich vom Chemischen und Veterinäruntersuchungsamt-OWL an repräsentativen Stellen im Wasserleitungsnetz Proben entnommen und überprüft. Auffälligkeiten wurden in der Vergangenheit sehr selten festgestellt. Im Falle der Überschreitung eines der strengen Grenzwerte der Trinkwasserverordnung werden in enger Abstimmung mit dem Gesundheitsamt Maßnahmen festgelegt, wie beispielsweise die Information der Wasserkunden über ein sogenanntes Abkochgebot. Damit ist sichergestellt, dass das Wasser aus dem häuslichen Hahn jederzeit und in großen Mengen getrunken werden kann.

Besonders frisch ist das Wasser, wenn man es vor dem zapfen solange ablaufen lässt, bis es merklich kühler aus der Leitung kommt. Diese Vorgehensweise verhindert, vor allem nach längeren Betriebspausen wie zum Beispiel nach dem Urlaub, dass sich in der Hausinstallation abgestandenes Wasser bildet.

Sollten Sie trotzdem Interesse an einer zusätzlichen Aufbereitungsanlage für Ihre Hausinstallation haben, wenden Sie sich am besten an unsere örtlichen Fachunternehmen des Gas- und Wasserhandwerks. Letzteres sollte auch deshalb beachtet werden, da nicht jedes Unternehmen befugt ist, an der häuslichen Trinkwasserinstallation tätig zu werden.

Bei weiteren Fragen zu dem Thema wenden Sie sich bitte an Christof Münstermann vom Wasserwerk der Stadt Brakel unter der Telefonnummer 05272/ 360-239.