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Datum: 23.05.2025

Bebauungsplan Nr. 3a - 3. Änderung »Bohlenweg« in der Kernstadt Brakel

Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)

Veröffentlichung gem. § 3 Abs. 2 BauGB

Der Bauausschuss der Stadt Brakel hat in seiner Sitzung am 10.03.2021 beschlossen, den im Betreff genannten Bauleitplan aufzustellen.
Der Entwurf dieses Bauleitplans nebst Begründung wird in der Zeit vom

23. Mai 2025 bis 24. Juni 2025 einschließlich

bei der Stadtverwaltung Brakel, Rathaus, Am Markt 12, Zimmer 35, während der allgemeinen Dienststunden veröffentlicht; um vorherige telefonische oder elektronische Anmeldung und Terminabstimmung (Herrn Bernd Bohnenberg, Tel. 05272 / 360-1301, E-Mail: b.bohnenberg@brakel.de oder Frau Ines Koßmann, Tel. 05272 / 360-1300, E-Mail: i.kossmann@brakel.de) bei Inanspruchnahme der öffentlichen Auslegung an genannter Stelle wird gebeten.


Der Bebauungsplan als solcher der Innenentwicklung mit einer hinreichend geringen Grundfläche soll nach § 13a BauGB im beschleunigten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung aufgestellt werden.


Während der Dauer der Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen bei der Stadtverwaltung Brakel abgegeben werden; diese sollen elektronisch übermittelt werden, können bei Bedarf aber auch auf anderem Weg abgegeben werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben.


Diese Bekanntmachung und die zu veröffentlichenden Unterlagen sind neben der üblichen Veröffentlichung im Internet auf der Internetseite der Stadt Brakel unter https://www.brakel.de/bauleitplanung zusätzlich durch folgende leicht zu erreichende Zugangsmöglichkeit verfügbar: öffentliche Auslegung an o.g. Stelle (Stadtverwaltung Brakel).


Das Plangebiet liegt im Westen der Kernstadt in einem Bereich unmittelbar östlich der Ostwestfalenstraße (B 252), südlich des Bohlenwegs und nördlich des Komplexes des Kolping-Berufsbildungswerks.

Es ist Teil der Gemarkung Brakel und umfasst in der Flur 52 die Flurstücke 89, 92, 125 tlw., 126, 102 tlw., 128, 127, 8 tlw., 130 tlw., 42 tlw., 43 tlw., 129 tlw., 105 tlw., 106 tlw., 104 und 107 sowie in der Flur 21 die Flurstücke 2, 365, 366 und 367 (siehe nachstehenden Übersichtsplan).

Bekanntmachungsanordnung

Der vorstehend aufgeführte Aufstellungsbeschluss des Bauausschusses der Stadt Brakel wird hiermit gem. § 2 Abs. 1 BauGB öffentlich bekanntgemacht.
Die Bekanntmachung der Veröffentlichung erfolgt gem. § 3 Abs. 2 BauGB.

Brakel, den 23.05.2025
Hermann Temme, Bürgermeister der Stadt Brakel