Anmeldung der Schulanfänger: Schuljahr 2027/2028
Für alle Kinder, die vom 01. Oktober 2020 – 30. September 2021 geboren sind, beginnt die Pflicht zum Schulbesuch der Grundschule am 01. August 2027 (§ 35 Abs.1 Schulgesetz NRW –SchulG-).
Anmeldetermine
Die Anmeldung der Schulanfänger ergibt sich aus den §§ 46 Abs. 3 und 123 SchulG i.V.m. dem RdErl. zur Überwachung der Schulpflicht vom 04.02.2007 (ABl. NRW.S. 155) und der Verordnung über den Bildungsgang in der Grundschule und den dazu ergangenen zurzeit gültigen Verwaltungsvorschriften –VvzAO-GS, RdErl. vom 23.03.2005 (SGV.NRW.223). Die Eltern bzw. Erziehungsberechtigten sind verpflichtet, ihr schulpflichtig werdendes Kind an der Grundschule anzumelden. Die Anmeldetermine der Städt. Gemeinschaftsgrundschule Brakel sind:
Mittwoch, den 07. Oktober 2026 bis Freitag, den 16. Oktober 2026
und
Montag, den 02. November 2026 bis Freitag, den 13. November 2026
Die Anmeldungen werden an der Städtischen Gemeinschaftsgrundschule Brakel (Hauptstandort Brakel und Teilstandort Hembsen) entgegengenommen:
Städt. Gemeinschaftsgrundschule Brakel
Tel.: 05272/3603500 oder
E-Mail: info@grundschule-brakel.de
Klöckerstr. 25, 33034 Brakel
Die Eltern bzw. Erziehungsberechtigten von schulpflichtig werdenden Kindern werden gebeten, ihre Kinder an der Grundschule anzumelden. Die Eltern bzw. Erziehungsberechtigten, deren Kinder schulpflichtig werden und melderechtlich erfasst sind, erhalten eine gesonderte Benachrichtigung über den Anmeldetermin. Sonstige Anmeldetermine sind nur nach telefonischer Vereinbarung oder per E-Mail möglich.
Die Eltern bzw. Erziehungsberechtigten, deren Kinder eine besondere Förderung benötigen sollten, werden gebeten, sich frühzeitig mit der Grundschulleitung in Verbindung zu setzen. Dort werden Informationen über den Besuch einer Förderschule oder den Gemeinsamen Unterricht gegeben.
Für alle Schulanfänger besteht die Pflicht zur amtsärztlichen Untersuchung. Der Termin wird den Eltern bzw. Erziehungsberechtigten durch den Gesundheitsdienst des Kreises Höxter mitgeteilt.
Die Kinder, die nach dem Stichtag 30. September 2021 geboren sind, können auf Antrag der Eltern bzw. Erziehungsberechtigten vorzeitig eingeschult werden, wenn sie die für den Schulbesuch erforderliche Reife besitzen (Schulfähigkeit). Die vorzeitige Schulaufnahme ist bei der Schulleitung der Grundschule zu beantragen, die unter Berücksichtigung des schulärztlichen Gutachtens über den Antrag entscheidet (§35 Abs.2 Schulgesetz NRW).