Öffentliche Auslegung des Entwurfs der Haushaltssatzung 2025
Öffentliche Auslegung des Entwurfs der Haushaltssatzung der Stadt Brakel für das Haushaltsjahr 2025.
Öffentliche Auslegung vom 16.12.2024 bis 10.01.2025
Der Entwurf der Haushaltssatzung der Stadt Brakel für das Haushaltsjahr 2025 mit ihren Anlagen ist dem Rat der Stadt zugeleitet worden.
Der Entwurf liegt gemäß § 80 Abs. 3 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen, während der Dauer des Beratungsverfahrens öffentlich aus. An Werktagen von Montag bis einschließlich Donnerstag kann der Entwurf der Haushaltssatzung mit Anlagen im Rathaus, Zimmer 13, von 8.00 Uhr bis 12.30 Uhr und von 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr, am Freitag, von 8.30 bis 12.30 Uhr, eingesehen werden.
Gegen den Entwurf der Haushaltssatzung und ihre Anlagen können Einwohner oder Abgabepflichtige
in der Zeit vom 16.12.2024 bis 10.01.2025
Einwendungen schriftlich oder zur Niederschrift beim Bürgermeister (Fachbereich Zentrale Dienste, Finanzen) in 33034 Brakel, Rathaus, Zimmer 13, erheben. Über diese entscheidet der Rat der Stadt in öffentlicher Sitzung.
Brakel, den 13.12.2024
gez. Hermann Temme
Bürgermeister