Europawahl 2024: Informationen für Wahlberechtigte
Nachfolgend sind Informationen für Wahlberechtigte zur Europawahl am 09. Juni 2024 zu finden, die nach dem 28. April 2024 (Stichtag) in das Gebiet der Stadt Brakel (Nordrhein-Westfalen) ziehen. Für die Europawahl sind Sie in Brakel nur wahlberechtigt, wenn Sie in das Wählerverzeichnis (WVZ) eingetragen sind.
Umzug und Zuzug nach dem Stichtag (28.04.2024)
Aus der folgenden Auflistung können Sie entnehmen, welche Auswirkungen der Zeitraum des Umzuges oder des Zuzuges auf das Wahlrecht zur Europawahl 2024 und die Eintragung in das Wählerverzeichnis der Stadt Brakel hat:
|
Zeitraum Zuzug / Umzug | Auswirkungen auf das Wahlrecht zur Europawahl 2024 |
|---|---|
| bis 28.04.2024 |
|
| ab 29.04.2024 bis 19.05.2024 |
Wahlberechtigte Deutsche und von Amtswegen eingetragene Unionsbürger:
|
|
Wahlberechtigte Unionsbürger (erstmalige Teilnahme an der Europawahl in Deutschland) :
|
|
|
Wahlberechtigte Auslandsdeutsche :
|
Für Rückfragen steht Ihnen das Wahlamt der Stadt Brakel sehr gerne zur Verfügung.