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Europawahl 2024: Informationen für Wahlberechtigte

Nachfolgend sind Informationen für Wahlberechtigte zur Europawahl am 09. Juni 2024 zu finden, die nach dem 28. April 2024 (Stichtag) in das Gebiet der Stadt Brakel (Nordrhein-Westfalen) ziehen. Für die Europawahl sind Sie in Brakel nur wahlberechtigt, wenn Sie in das Wählerverzeichnis (WVZ) eingetragen sind.


Umzug und Zuzug nach dem Stichtag (28.04.2024)

Aus der folgenden Auflistung können Sie entnehmen, welche Auswirkungen der Zeitraum des Umzuges oder des Zuzuges auf das Wahlrecht zur Europawahl 2024 und die Eintragung in das Wählerverzeichnis der Stadt Brakel hat:

Zeitraum

Zuzug / Umzug

Auswirkungen auf das Wahlrecht zur Europawahl 2024
bis 28.04.2024
  • Eintragung in das WVZ von Amts wegen (Deutsche und Unionsbürger, die bereits bei einer früheren Europawahl eingetragen wurden), wenn Sie als Wahlberechtigter Ihre Hauptwohnung in Brakel haben; Sie erhalten automatisch bis zum 19.05.2024 eine Wahlbenachrichtigung.
ab 29.04.2024 bis 19.05.2024

Wahlberechtigte Deutsche und von Amtswegen eingetragene Unionsbürger:

  • Bei Zuzug nach Brakel: Sie verbleiben im Wählerverzeichnis Ihrer Fortzugsgemeinde und üben dort das Wahlrecht aus entweder vor Ort oder durch Briefwahl.
  • Ausnahme: Eintragung in das WVZ der Stadt Brakel auf Antrag (Antragsformular). Sie erhalten dann eine Wahlbenachrichtigung.
  • Bei Umzügen innerhalb der Stadt Brakel erfolgt keine Änderung des WVZ. Sie erhalten keine neue Wahlbenachrichtigung.

Wahlberechtigte Unionsbürger (erstmalige Teilnahme an der Europawahl in Deutschland) :

  • Eintragung in das WVZ der Stadt Brakel auf Antrag (für Unionsbürger auf Eintragung in das Wählerverzeichnis zur Europawahl). Sie erhalten dann eine Wahlbenachrichtigung.

Wahlberechtigte Auslandsdeutsche :

  • Eintragung in das WVZ der Stadt Brakel auf Antrag (auf Eintragung in das Wählerverzeichnis für im Ausland lebende Deutsche). Sie erhalten dann direkt die Briefwahlunterlagen.

Für Rückfragen steht Ihnen das Wahlamt der Stadt Brakel sehr gerne zur Verfügung.

Zum Wahlportal gelangen Sie hier.

04.04.2022