Landtagswahl NRW 2022: Informationen für Wahlberechtigte
Nachfolgend sind Informationen für Wahlberechtigte zur Landtagswahl am 15. Mai 2022 zu finden, die nach dem 03. April 2022 (Stichtag) in das Gebiet der Stadt Brakel (Nordrhein-Westfalen) ziehen. Für die Landtagswahl sind Sie in Brakel nur wahlberechtigt, wenn Sie in das Wählerverzeichnis (WVZ) eingetragen sind.
Wer ist wahlberechtigt?
Wahlberechtigt ist, wer am Wahltag
- Deutsche/r im Sinne des Artikel 116 Absatz 1 des Grundgesetzes ist,
- das 18. Lebensjahr vollendet hat, also spätestens am 15. Mai 2004 geboren ist
- seit mindestens 29. April 2022 (16. Tag vor der Wahl) ihre/seine Hauptwohnung in Nordrhein-Westfalen (Brakel) hat
- vom Wahlrecht nicht ausgeschlossen ist (§ 2 Landeswahlgesetz)
Umzug und Zuzug nach dem Stichtag (03.04.2022)
Aus der folgenden Auflistung können Sie entnehmen, welche Auswirkungen der Zeitraum des Umzuges oder des Zuzuges auf das Wahlrecht zur Landtagswahl 2022 und die Eintragung in das Wählerverzeichnis der Stadt Brakel hat:
Zeitraum Zuzug / Umzug | Auswirkungen auf das Wahlrecht zur Landtagswahl 2022 |
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bis 03.04.2022 |
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ab 04.04.2022 bis 29.04.2022 |
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vom 04.04. bis 24.04.2022 |
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ab 25.04. bis 29.04.2022 |
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Für Rückfragen steht Ihnen das Wahlamt der Stadt Brakel sehr gern zur Verfügung.