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Landtagswahl NRW 2022: Informationen für Wahlberechtigte

Nachfolgend sind Informationen für Wahlberechtigte zur Landtagswahl am 15. Mai 2022 zu finden, die nach dem 03. April 2022 (Stichtag) in das Gebiet der Stadt Brakel (Nordrhein-Westfalen) ziehen. Für die Landtagswahl sind Sie in Brakel nur wahlberechtigt, wenn Sie in das Wählerverzeichnis (WVZ) eingetragen sind.

Wer ist wahlberechtigt?

Wahlberechtigt ist, wer am Wahltag

  • Deutsche/r im Sinne des Artikel 116 Absatz 1 des Grundgesetzes ist,
  • das 18. Lebensjahr vollendet hat, also spätestens am 15. Mai 2004 geboren ist
  • seit mindestens 29. April 2022 (16. Tag vor der Wahl) ihre/seine Hauptwohnung in Nordrhein-Westfalen (Brakel) hat
  • vom Wahlrecht nicht ausgeschlossen ist (§ 2 Landeswahlgesetz)

Umzug und Zuzug nach dem Stichtag (03.04.2022)

Aus der folgenden Auflistung können Sie entnehmen, welche Auswirkungen der Zeitraum des Umzuges oder des Zuzuges auf das Wahlrecht zur Landtagswahl 2022 und die Eintragung in das Wählerverzeichnis der Stadt Brakel hat:

Zeitraum

Zuzug / Umzug

Auswirkungen auf das Wahlrecht zur Landtagswahl 2022
bis 03.04.2022
  • Eintragung in das WVZ von Amts wegen, wenn Sie als Wahlberechtigter Ihre Hauptwohnung in Brakel haben; Sie erhalten automatisch bis zum 24.04.2022 eine Wahlbenachrichtigung.
ab 04.04.2022 bis 29.04.2022
  • Bei Zuzug nach NRW: Die Eintragung in das WVZ erfolgt von Amts wegen. Sieerhalten automatisch eine Wahlbenachrichtigung.
vom 04.04. bis 24.04.2022
  • Bei Umzug innerhalb NRW: Sie verbleiben im Wählerverzeichnis Ihrer Fortzugsgemeinde und üben dort das Wahlrecht aus entweder vor Ort oder durch Briefwahl.
  • Ausnahme: Eintragung in das WVZ der Stadt Brakel auf Antrag (Antragsformular). Sie erhalten dann eine Wahlbenachrichtigung.
  • Bei Umzügen innerhalb der Stadt Brakel erfolgt keine Änderung des WVZ. Sie erhalten keine neue Wahlbenachrichtigung.
ab 25.04. bis 29.04.2022
  • Bei Umzug innerhalb NRW: Sie verbleiben im Wählerverzeichnis Ihrer Fortzugsgemeinde und üben dort das Wahlrecht aus entweder vor Ort oder durch Briefwahl.
  • Ausnahme: Eintragung in das WVZ der Stadt Brakel durch Einspruch möglich (Einspruchsformular). Sie erhalten dann eine Wahlbenachrichtigung.

Für Rückfragen steht Ihnen das Wahlamt der Stadt Brakel sehr gern zur Verfügung.

Zum Wahlportal gelangen Sie hier.

04.04.2022