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Datum: 26.03.2024

Ortsübliche Bekanntmachung im Bereich Stadt Brakel Rhein-Main-Link

Ankündigung von Baugrunduntersuchungen für die Trassenplanung

Liebe Bürgerinnen und Bürger,

Amprion hat als zuständiger Übertragungsnetzbetreiber den gesetzlichen Auftrag, das Übertragungsnetz im Zuge der Energiewende um- und auszubauen. Der Rhein-Main-Link ist eins dieser zentralen Netzausbauprojekte, um Deutschland bis 2045 klimaneutral mit Strom zu versorgen. Er bündelt vier Erdkabel-Gleichstromvorhaben und wird zukünftig bis zu acht Gigawatt regenerativ produzierten Strom von Niedersachsen nach Hessen transportieren. Neben der bereits im Gesetz (Bundesbedarfsplangesetz Nr. 82) verankerten Verbindung DC34 vom Netzverknüpfungspunkt (NVP) Suchraum Ovelgönne/Rastede/Westerstede/Wiefelstede zum NVP Bürstadt sieht der zweite Entwurf des Netzentwicklungsplans
2037/2045 die folgenden drei Verbindungen vor: DC35 vom NVP Suchraum Ovelgönne/Rastede/Wiefelstede/Westerstede zum NVP Marxheim (Taunus) sowie die Offshore-Netzanbindungssysteme NOR-x-8 und NOR-x-4 mit den NVP im Suchraum Ried und in Kriftel. Maßgeblich für den Verlauf des Rhein-Main-Links ist ein sogenannter Präferenzraum, der von der Bundesnetzagentur erstmalig für Erdkabel-Gleichstromvorhaben ermittelt wurde. Für die Trassenplanung und Erstellung der Unterlagen für das Planfeststellungsverfahren müssen durch Amprion Vorarbeiten ausgeführt werden. Diese Vorarbeiten sind gemäß § 44 Abs. 1 EnWG durchführbar, um eine Planungsgrundlage zu schaffen. Dazu zählen Baugrunduntersuchungen, um detaillierte Kenntnisse über die Bodenverhältnisse zu erlangen.

GEOTECHNISCHE VORARBEITEN

Auspflockung: Alle Untersuchungspunkte, das heißt Ansatzpunkte der Bohrungen und Sondierungen, werden im Vorfeld der Arbeiten eingemessen und mittels farblich gekennzeichneter Holzpflöcke markiert („ausgepflockt“). Diese werden im Anschluss an die Untersuchungen wieder vollständig entfernt. Kleinbohrung: Ziel der Kleinbohrungen ist es, mittels Bodenproben Informationen über die Bodenbeschaffenheit zu sammeln. Bestimmt werden soll unter anderem die Schichtdicke, die Schichtzusammensetzung, die Lagerungsdichte und der Eindringwiderstand. Unter Kleinbohrungen werden daher mehrere Aufschlussverfahren wie zum Beispiel Rammsondierungen oder Rammkernsondierungen zusammengefasst. Wir führen sie in der Regel mit kleinen Bohrraupen, im Ausnahmefall auch mit manngetragenen Schlaggeräten (Pürckhauer) durch. Die entnommene Bodenprobe hat einen Durchmesser von bis zu neun Zentimetern und ist fünf bis sieben Meter tief. Die Geräte und die Aufstellflächen (circa drei mal drei Meter) wählen wir so, dass wir Einwirkungen auf den Boden und mögliche Flurschäden so gering wie möglich halten. Kleinbohrungen dauern in der Regel nur wenige Stunden, sodass wir Ihre Flächen nur einen Tag lang in Anspruch nehmen müssen. Sollte eine erneute Beanspruchung, zum Beispiel witterungsbedingt, notwendig sein, informieren wir die Flächeneigentümer*innen und Nutzungsberechtigten jedoch rechtzeitig vorab. Nach Abschluss der Bohrung werden wir das Bohrloch fachgerecht verschließen.

Zuwegung zu Kleinbohrungen:

Die Zuwegungen zu den Bohrpunkten planen wir so, dass wir überwiegend öffentliche Straßen befahren und nur auf möglichst kurzen Strecken land- und forstwirtschaftliche, oder gegebenenfalls auch private Wege nutzen. Einige Punkte werden wir nicht direkt über feste Wege anfahren können, sodass wir in diesen Fällen auch Acker- und Grünflächen nutzen müssen. Kernbohrungen: Um den Baugrund in einer größeren Tiefe zu untersuchen, beispielsweise um die Bauweise für die Querung von Infrastrukturen festzulegen, wenden wir Kernbohrungen an. Bei Kernbohrungen müssen die Flächen im Vorfeld auf Kampfmittelverdacht untersucht werden. Die Kampfmittelerkundung bei einer Kernbohrung
führen wir in der Regel mit einer an einem Minibagger befestigten Bohrschnecke aus. Wenn sichergestellt ist, dass keine Kampfmittel vorhanden sind, beginnen wir unter Freigabe der zuständigen Behörden mit der eigentlichen Kernbohrung. Wir bohren dabei mit einem Durchmesser von circa 14 Zentimetern. Wir erreichen in der Regel Tiefen von etwa 20 Metern; in Einzelfällen können auch Tiefen von etwa 40 Metern erforderlich werden. Für die Kernbohrungen wird die Fläche mit einem auf Ketten geführten Bohrgerät oder Lkw befahren. Wenn wir die Bohrung abgeschlossen haben, verfüllen wir das Bohrloch mit einem geeigneten Material, sodass Sackungen an der Oberfläche oder Veränderungen der hydrogeologischen Eigenschaften ausgeschlossen werden können. Kernbohrungen dauern auf Grund ihrer Tiefe drei bis vier Tage, danach stehen Ihnen die Flächen wieder frei zur Verfügung. Sollten wir Ihre Flächen beispielsweise witterungsbedingt länger oder erneut beanspruchen müssen, werden wir Sie vorab rechtzeitig informieren.

Zuwegung zu Kernbohrungen:

Wie bei der Kleinbohrung nutzen wir soweit möglich vorhandene Wege, um zu der erforderlichen Arbeitsfläche zu gelangen, die wir dann mit den beschriebenen Geräten in Anspruch nehmen. Für die Kernbohrungen benötigen wir eine Arbeitsfläche von etwa zehn mal zehn Metern. An den Kernbohrpunkten werden wir zum Teil ergänzende Ramm- oder Drucksondierungen (siehe unten) vornehmen, die jedoch keine zusätzliche Arbeitsfläche benötigen. Grundwassermessstellen: Um die Hydrogeologie der Flächen zu untersuchen und zu prüfen, ob später während der Baumaßnahme Grundwasserhaltungsmaßnahmen erforderlich sind, werden wir einzelne Kernbohrungen zu Grundwassermessstellen ausbauen. Kleinbohrungen werden wir im Einzelfall zu Rammfiltermessstellen ausbauen. Hierzu bringen wir in die Bohrlöcher Filterrohre und Filterkies ein. Den Kopf der Messstelle legen wir in der Regel über Flur an und machen diesen durch eine entsprechende Markierung in der Umgebung erkenntlich. Egal ob Grundwasser- oder Rammfiltermessstelle - die Lage werden wir so wählen, dass eine Bewirtschaftung der jeweiligen Fläche weiterhin ohne oder nur mit geringer Einschränkung möglich ist. Die Daten der Grundwassermessstellen werden wir in regelmäßigen Abständen auslesen. Daher müssen sie während der gesamten Baumaßnahme fußläufig zugänglich bleiben.
Drucksondierung (CPT): Um eine Drucksondierung (CPT) vorzunehmen, drücken wir eine kegelförmige Spitze mit einer definierten Geschwindigkeit in den Boden. Die Spitze hat dabei eine Fläche von etwa 15 Quadratzentimetern. Auch bei der CPT haben wir das Ziel, Rückschlüsse auf die Baugrundverhältnisse zu ziehen. Eine Sonde misst dafür den Spitzendruck und die Mantelreibung, die bei der Drucksondierung entstehen. Wir sondieren in einer Tiefe von 20 bis maximal 40 Metern. Um den nötigen Einpressdruck erzeugen zu können, sind die CPT-Geräte auf einem Lkw oder auf einem Raupenfahrzeug montiert.
Die CPT nimmt höchstens so viel Fläche in Anspruch, wie eine Kernbohrung. Drucksondierungen dauern in der Regel nur wenige Stunden, sodass wir Ihre Flächen nur einen Tag lang in Anspruch nehmen müssen. Sollte eine längere oder erneute Beanspruchung, zum Beispiel witterungsbedingt, notwendig sein, informieren wir Sie rechtzeitig vorab. Wenn wir die Sondierung abgeschlossen haben, werden wir das entstandene Loch wieder fachgerecht verschließen. Schürfe: In Einzelfällen werden wir zur bodenkundlichen Kartierung mit einem Minibagger Schürfe mit einer Tiefe von etwa 1,5 bis 2 Metern anlegen. Nachdem die einzelnen Bodenschichten erfasst sind, werden wir die Schürfe wieder fachgerecht entsprechend der ursprünglichen Horizontierung verfüllen. Diese Maßnahme dauert in der Regel einen Tag. Sollte eine längere oder erneute Beanspruchung, zum Beispiel witterungsbedingt, notwendig sein, informieren wir Sie rechtzeitig vorab. Kampfmittelerkundung: Vor Durchführung der zuvor genannten Maßnahmen erkunden wir den Untersuchungspunkt auf Kampfmittel. So stellen wir sicher, dass Kampfmittel keine Gefahr für die Erkundungsarbeiten darstellen. Die Kampfmittelerkundung erfolgt in den überwiegenden Fällen mittels Handgeräte von der Oberfläche aus. In Einzelfällen können weitere Maßnahmen wie Schneckenbohrungen (siehe oben) erforderlich werden. Im Falle eines Kampfmittelfundes werden wir die erforderlichen Bergungsarbeiten im Anschluss an eine Fachfirma vergeben. Hierzu kann gegebenenfalls der Einsatz von Fahrzeugen erforderlich sein. Diese Arbeiten werden wir einige Tage vor den
eigentlichen Erkundungsmaßnahmen durchführen. In der Regel werden wir die Arbeiten – abhängig von den Witterungsbedingungen – innerhalb weniger Tage abschließen.

Archäologische Voruntersuchungen:

Archäologische Voruntersuchungen spielen für uns eine entscheidende Rolle, um sicherzustellen, dass unser Bauvorhaben oder auch bereits die vorbereitenden Erkundungsmaßnahmen wie zuvor benannt keine archäologisch bedeutenden
Funde gefährden. Dazu gehören geophysikalische Untersuchungen, Prospektionen und andere Methoden, um beispielsweise kulturgeschichtlich bedeutsame Objekte oder Artefakte zu identifizieren und Informationen über die darunter liegenden Strukturen zu sammeln, bevor wir mit den eigentlichen Vorarbeiten beginnen. Die angekündigten Vorarbeiten dienen zur Erhebung essenzieller Daten, die für die weitere Planung des Vorhabens erforderlich sind. In diesem Zusammenhang sind die geotechnischen Untersuchungen an den ausgewählten Stellen nicht als konkrete Bauvorbereitung/-ausführung zu verstehen, sondern dienen der Aufklärung der generellen natürlichen Gegebenheiten (Topographie, Gewässer, Boden, Grundwasser etc.), die für die Vorbereitung und Detaillierung der Planung notwendig sind.

Mit dieser ortsüblichen Bekanntmachung werden den von den Untersuchungen betroffenen Eigentümer*innen und Nutzungsberechtigten die Vorarbeiten nach § 44 Abs. 2 EnWG bekanntgemacht.

Die Vorarbeiten erstrecken sich über einen Gesamtzeitraum von ENDE APRIL 2024 BIS ENDE JULI 2024

Alle Arbeiten werden unter Berücksichtigung der aktuell gültigen Bodenschutzbestimmungen vorgenommen. Gleichzeitig werden diese von einem Bodenkundler begleitet. Für die Durchführung der vorgenannten Untersuchungen kann es
punktuell erforderlich sein, Rückschnitte von Bewuchs vorzunehmen. Rückschnittarbeiten werden von uns stets nur in dem unbedingt erforderlichen
Umfang durchgeführt.

Zum Erreichen der Untersuchungspunkte (in der Regel durch Erkundungstrupps und Raupenfahrzeuge) werden Zuwegungen zu diesen notwendig. Es werden hierzu überwiegend öffentliche Straßen befahren und nur auf möglichst kurzen Strecken land- und forstwirtschaftliche oder gegebenenfalls auch private Wege genutzt, die gegebenenfalls temporär ertüchtigt werden müssen. Die Anfahrt erfolgt entsprechend der Bodenbeschaffenheit.

Mit den Arbeiten haben wir die Planungsgemeinschaften Arbeitsgemeinschaft Arcadis | ILF - R-M-L, c/o Arcadis Germany GmbH, Europaplatz 3, 64293 Darmstadt sowie Ingenieurgemeinschaft Teamplan FBGM, Pforzheimer Str. 128b, 76275 Ettlingen beauftragt. Sie wurden von uns angewiesen, das Recht zum Betreten von Grundstücken äußerst schonend auszuüben. Im Zuge der Arbeiten werden im Regelfall keine Schäden verursacht. Sollte es trotz aller Vorsicht zu Flurschäden kommen, werden diese entsprechend den gesetzlichen Vorgaben in § 44 Abs. 3 EnWG entschädigt. Rechtzeitig vor Durchführung der Maßnahmen werden Eigentümer*innen und ggf. Nutzungsberechtigte über den genauen Termin der Baugrunduntersuchung auf den betroffenen Flurstücken noch einmal individuell informiert. Eine Inanspruchnahme der Flurstücke erfolgt nur im Rahmen der oben beschriebenen Vorarbeiten und auf Grundlage des § 44 EnWG. Gemäß Absatz 1 müssen Eigentümer*innen und sonstige Nutzungsberechtigte diese Arbeiten dulden, da sie zur Vorbereitung der Planung dienen und hiermit ordnungsgemäß angekündigt werden. Bei allen Vorarbeiten setzen wir höchste Standards für den Schutz von Mensch und Umwelt ein. Die Belange von Umwelt, Natur und Landschaft nehmen wir dabei sehr ernst und halten uns streng an die gesetzlichen Vorgaben. Wir versuchen zudem die temporäre Störung der Wohn- und Erholungsfunktionen während der Erkundungsphase durch vorausschauende Planung, Absprachen mit Behörden und Betroffenen sowie den Einsatz schonender Technologien so gering wie möglich zu halten. Wir bedanken uns vorab bei allen betroffenen Eigentümer*innen und sonstigen Nutzungsberechtigten für Ihr Verständnis.

Für Rückfragen zur Bekanntmachung stehen wir Ihnen gern über unsere Telefonhotline unter der Rufnummer: 06251 8263288 in den Zeiträumen Montag: 09.00 – 20.00 Uhr Dienstag bis Freitag: 09.00 – 18.00 Uhr zur Verfügung.
Sie können uns auch gerne eine Rückrufbitte zukommen lassen, wir kontaktieren Sie dann kurzfristig. Hinterlassen Sie uns dazu bitte Ihre Telefonnummer und den Terminwunsch für einen Rückruf.

DIE FOLGENDEN FLURE IM BEREICH DER STADT BRAKEL SIND VON DEN VORARBEITEN BETROFFEN:

Wir weisen darauf hin, dass nicht alle Flurstücke in den unten genannten Fluren zwangsläufig für die Vorarbeiten in Anspruch genommen werden. Eine Liste der in Anspruch zu nehmenden Flurstücke finden
Sie auf unserer Projektwebsite:rhein-main-link.amprion.net/Mediathek/Bekanntmachungen

GEMARKUNG BELLER
Flur 1
GEMARKUNG ERKELN
Flur 7
GEMARKUNG FROHNHAUSEN
Flur 4
GEMARKUNG HEMBSEN
Flur 6, Flur 7

Amprion GmbH · Robert-Schuman-Straße 7 · 44263 Dortmund