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Datum: 01.03.2024

60. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Brakel

Änderungsbeschluss gemäß § 2 Absatz 1 und Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)

Der Bauausschuss der Stadt Brakel hat in seiner Sitzung am 19.10.2023 beschlossen, den Flächennutzungsplan der Stadt Brakel in einer 60. Änderung zu ändern. Änderungspunkt ist die Darstellung einer Gemeinbedarfsfläche mit der Zweckbestimmung „Feuerwehr“ (Feuerwehrgerätehaus) anstelle einer „Fläche für die Landwirtschaft“ im Stadtbezirk Brakel-Frohnhausen. Das Plangebiet liegt nordöstlich der Ortschaft Frohnhausen und dort unmittelbar westlich der K 54 (siehe nachstehenden Übersichtsplan).

Die Vorentwurfsplanung wird vom

11. bis 22. März 2024 einschließlich

bei der Stadtverwaltung Brakel, Rathaus, Am Markt 12, Zimmer 35, ausgelegt bei gleichzeitiger Möglichkeit von Rückäußerungen und Erörterungen, möglichst nach vorheriger telefonischer oder elektronischer Anmeldung zu den allgemeinen Dienststunden (Herrn Bernd Bohnenberg, Telefon 05272 / 360-1301, E-Mail: b.bohnenberg@brakel.de oder Frau Ines Koßmann, Telefon 05272 / 360-1300, E-Mail: i.kossmann@brakel.de).
Es wird damit entsprechend der Vorschrift des § 3 BauGB der Öffentlichkeit Gelegen-heit gegeben, sich über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung und die voraussichtlichen Auswirkungen öffentlich zu unterrichten, und Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben; die Öffentlichkeit kann sich innerhalb der Frist zur Planung äußern.

Bekanntmachungsanordnung:

Der vorstehend aufgeführte Beschluss des Bauausschusses der Stadt Brakel wird hiermit gem. § 2 Absatz 1 BauGB öffentlich bekanntgemacht.

Brakel, den 27.02.2024
Hermann Temme, Bürgermeister der Stadt Brakel