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21.10.2021

Öffentliche Bekanntmachung

Die Stadt Brakel weist die Grundstückseigentümer von Kleinklärgruben und abflusslosen Gruben auf die nachstehenden Termine für die Entsorgung hin. Eine gesonderte schriftliche Benachrichtigung der Grundstückseigentü-mer erfolgt nicht mehr. Die Eigentümer haben gemäß der Entsorgungssatzung der Stadt Brakel das Betreten und Befahren Ihres Grundstücks zum Zwecke der Entsorgung zu dulden. Insbesondere bitte ich die Entsorgungsöffnungen aller Kammern der Grundstücksentwässerungsanlage zugänglich zu halten.