An- und Ummeldung bei der Meldebehörde
Bei Zuzug oder Umzug in Brakel sind Sie verpflichtet, sich innerhalb von zwei Wochen beim Bürgerbüro der Stadt Brakel an- oder umzumelden.
Haben Sie mehrere Wohnungen in Deutschland, so ist die vorwiegend genutzte Wohnung die Hauptwohnung, jede weitere eine Nebenwohnung. Die An- oder Ummeldung ist mit allen u.a. Unterlagen nach Möglichkeit persönlich abzugeben.
Benötigte Unterlagen
Für die Anmeldung benötigen Sie:
- den Personalausweis und/oder Reisepass
- bei Kindern den Kinderausweis oder die Geburtsurkunde
- bei Familien das Familienstammbuch
- die Wohnungsgeberbescheinigung
- Vollmacht bei Verhinderungsfällen
Gebühren
Die An- und Ummeldung ist gebührenfrei.Rechtsgrundlagen (Allgemein)
§§ 17 und 21 Bundesmeldegesetz (BMG)Verfügbare Dokumente
Wohnungsgeberbescheinigung
(PDF: 144 kB)