Hundanmeldung
Hunde bestimmter Rassen, gefährliche Hunde (z.B. Kampfhunde) sowie große Hunde (Widerristhöhe ab 40 cm oder schwerer als 20 kg) müssen nach dem Landeshundegesetz NRW behördlich angemeldet werden.
Auskünfte darüber, welche Rassen unter die Bestimmungen dieses Gesetzes fallen, erteilt das Ordnungsamt der Stadt Brakel.
Auskünfte darüber, welche Rassen unter die Bestimmungen dieses Gesetzes fallen, erteilt das Ordnungsamt der Stadt Brakel.
Rechtsgrundlagen (Allgemein)
Hundegesetz für das Land NW - LHundG NWVerfügbare Dokumente
Formular An- und Abmeldung Hund
(PDF: 283 kB)